- 1. Brauche ich in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung für einen Wintergarten?
- 2. Was kostet eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Rheinland-Pfalz?
- 3. Welche Unterlagen benötige ich für die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Wintergarten in Rheinland-Pfalz?
- 4. Wie lange dauert es, bis eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Rheinland-Pfalz erteilt wird?
- 5. Was passiert, wenn ich in Rheinland-Pfalz ohne Genehmigung einen Wintergarten baue?
1. Brauche ich in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung für einen Wintergarten?
Wenn du im Bundesland Rheinland-Pfalz einen Anbau eines Wintergartens an dein Haus planst, benötigst du unabhängig von der Grundfläche eine Baugenehmigung. In unserem Beitrag informieren wir dich ausführlich über die damit verbundenen Vorschriften für die Baugenehmigung eines Wintergartens in Rheinland-Pfalz.
Noch ein Hinweis:
Wenn der Wintergarten unbeheizt geplant werden soll, handelt es sich um einen sogenannten Kaltwintergarten. Dieser wird baurechtlich trotzdem wie ein Wintergarten behandelt. Je nach Ausführung gelten jedoch veränderte Berechnungen, z.B. bei der Wohnfläche. Wenn du den Bau einer Terrassenüberdachung planst, solltest du wissen, dass Terrassenüberdachungen bis zu einer bestimmten Grundfläche meist verfahrensfrei sind. Informiere dich dazu einfach in unserem Artikel über Terrassenüberdachungen. Oder Nutze einfach unseren planstuuvCHECK für eine erste unverbindliche und kostenlose Antwort zur Genehmigungspflicht.
Jeder Wintergarten in Rheinland-Pfalz gilt als Gebäude im Sinne des Bauordnungsrechts und unterliegt damit bestimmten baurechtlichen Vorschriften. Es ist daher ratsam, sich vor der Planung bei der zuständigen Baubehörde des Bundeslandes über die spezifischen Vorschriften in der jeweiligen Gemeinde zu informieren. Die Bebauungspläne sind regional unterschiedlich und enthalten verschiedene Vorgaben, die das Erscheinungsbild der Ortschaften beeinflussen.
1.1 Nach welchen Kriterien wird der Bauantrag beurteilt?
Die in den Bebauungsplänen geregelten örtlichen Bauvorschriften umfassen allgemeine gestalterische Festsetzungen wie Dachneigung, Dachmaterial und Farbe der Außenwände sowie nähere Festsetzungen wie Baugrenzen, Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ). Auf der Grundlage dieser Festsetzungen prüfen die Gemeinde und die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens. Wenn ein B-Plan nicht existiert, das Wohngebiet aber im so genannten Innenbereich liegt, wird der Wintergarten nach § 34 BauGB beurteilt, wonach sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss. Befindet sich das Wohngebiet außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, liegt es im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt, der verhindern soll, dass Städte zersiedelt werden. Damit sind nur bestimmte privilegierte Bauvorhaben zulässig.


1.2 Was wird durch Bebauungspläne geregelt?
Mit der GRZ (Grundflächenzahl) wird die maximal versiegelbare Grundstücksfläche angegeben, mit der GFZ (Geschossflächenzahl) die maximale Größe der Wohnflächen. Die Ermittlung dieser Werte erfolgt nach der jeweils gültigen Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO), die im Bebauungsplan (B-Plan) genannt ist. Die Angaben zu GRZ und GFZ erfolgen in Prozent bezogen auf die Grundstücksfläche. Wird die GRZ oder GFZ überschritten, muss ein begründeter Antrag auf Befreiung gestellt werden. Dahingegen definiert die Baugrenze den Bereich, in dem du dein Wohnhaus inklusive Wintergarten errichten darfst. Überschreitet der Wintergarten die Baugrenze, muss in Rheinland-Pfalz zusätzlich ein Befreiungsantrag beim Bauamt eingereicht werden, um eine Genehmigung zu erhalten. Der Befreiungsantrag ist mit entsprechenden Begründungen zu stellen.
1.3 Müssen weitere Genehmigungen beantragt werden?
Wichtig zu wissen ist, dass neben der Baugenehmigung für einen Wintergarten in Rheinland-Pfalz eventuell zusätzliche baunebenrechtliche Genehmigungen der dafür zuständigen Ämter erforderlich sind. Diese Genehmigungen sind vom Bauherrn eigenständig einzuholen, sofern sie nicht im Rahmen des Bauantrags geprüft werden. Falls die Bauherrschaft dies versäumt, haftet sie selbst. Als Beispiele für Baunebenrechte sind zu nennen:
- Genehmigungen im Denkmalschutz
- wasserrechtliche Genehmigungen bzw. Entwässerungsgenehmigungen
- Genehmigungen im Naturschutz
- Erhaltungssatzungen oder Veränderungssperren
An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass auch der Anbau eines Kaltwintergartens anstelle eines beheizten Wintergartens nach der Bauordnung des Bundeslandes nicht genehmigungsfrei ist. Der Kaltwintergarten ist ein Aufenthaltsraum im Sinne der Landesbauordnung, so dass für Kaltwintergärten ein Bauantrag gestellt werden muss.
1.4 Müssen die Nachbarn informiert werden?
Bei der Planung eines Wintergartens in Rheinland-Pfalz sind immer die Abstandsflächenregelungen nach § 8 der Landesbauordnung (LBauO) zu beachten. Diese Regelungen sind auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben zu beachten.
Danach muss der Mindestabstand von Gebäuden zur Grundstücksgrenze des Nachbargrundstücks im Bundesland Rheinland-Pfalz 3,00 m betragen. Unterschreitet der geplante Wintergarten diesen Mindestabstand, ist die schriftliche Zustimmung des Nachbarn erforderlich. Die unterschriebene Einverständniserklärung ist dann zusammen mit einem begründeten Antrag auf Abweichung dem Bauantrag hinzuzufügen.
Ist das Grundstück nicht real, sondern nur ideell geteilt, ist die Zustimmung des Nachbarn üblicherweise nicht erforderlich, da die ideelle Grundstücksgrenze nur zivilrechtliche Bedeutung hat. Bei einer realen Teilung ist man Alleineigentümer des Grundstücks, bei einer ideellen Teilung ist man in der Regel Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
In diesem Fall sind neben der LBO auch alle Regelungen der WEG zu beachten und einzuhalten. Eine Prüfung dieser zivilrechtlichen Aspekte erfolgt im Rahmen des Bauantrags nicht.
Zusätzlich werden bei Unterschreitung der Mindestabstände von weniger als 2,50 m zur Grenze des Nachbargrundstücks für den Anbau in der Regel Anforderungen an den Brandschutz gestellt. An den Seiten, die weniger als 2,50 m von der Grenze entfernt sind, müssen Brandwände oder Brandschutzverglasungen vorgesehen werden.
Noch ein Hinweis zu Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist auch die genannte Grundflächenzahl (GRZ) zu prüfen, weil diese normalerweise für das gesamte Grundstück gilt und somit alle Eigentümer gemeinsam für die Einhaltung verantwortlich sind.
Wir empfehlen deshalb, sich im Vorfeld bei dem zuständigen Bauamt des Wohnortes über die geltenden Vorschriften und den genehmigungsfreien Anlagen zu informieren. Neben den Brandschutzauflagen können weitere Nachweise, wie z.B. ein individueller Standsicherheitsnachweis durch eine berechtigte Person, gefordert werden. Am besten ist es, diese Anforderungen und Unterlagen bereits im Vorfeld mit dem Hersteller des Wintergartens zu besprechen und zu beschaffen. Das erspart dir viel Zeit, Mühe und wahrscheinlich auch Ärger bei der Beantragung der Baugenehmigung für deinen Wintergarten in Rheinland-Pfalz.
Gerne übernehmen wir für dich eine Vorprüfung der Bauordnung, in der wir prüfen, welche Anträge du stellen musst und wie die Chancen auf eine Genehmigung stehen. Sende uns dazu einfach eine unverbindliche Anfrage. Für einen ersten Überblick, ob du für deinen Wintergarten in Rheinland-Pfalz einen Bauantrag stellen musst, verwende auch gerne unseren planstuuvCHECK.

2. Was kostet eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Rheinland-Pfalz?
Die Gebühr beim Bauamt für den Bauantrag eines Wintergartens im Bundesland Rheinland-Pfalz ist zum einen abhängig von der Anzahl der beteiligten Fachstellen bzw. der Komplexität des jeweiligen Bauplanungsrechts und zum anderen von der Größe und den Herstellungskosten des Wintergartens. Die rheinland-pfälzische Gebührenverordnung gibt vor, welche Kosten anrechenbar sind und definiert die Höhe der Gebühr beim Bauamt. Als Mindestbetrag musst du in Rheinland-Pfalz mit etwa 100 Euro bis 300 Euro rechnen.
Die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen und die baurechtliche Prüfung sowie die Haftung eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers kommen hinzu. Weitere Kosten fallen ggf. für einzelne Standsicherheitsnachweise an.
Erfahrungen zeigen, dass sich die Gesamtkosten für die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Wintergarten in Rheinland-Pfalz in der Regel auf ca. 1.000 Euro bis 2.000 Euro belaufen.
3. Welche Unterlagen benötige ich für die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Wintergarten in Rheinland-Pfalz?
Für eine Baugenehmigung eines Wintergartens in Rheinland-Pfalz sind verschiedene Unterlagen selbst zu erstellen oder von Dritten erstellen zu lassen. Diese sind in der Regel in dreifacher Ausfertigung beim zuständigen Bauamt vorzulegen. Einige Bauämter bieten jedoch bereits digitale Verfahren an, mit denen der Papieraufwand deutlich reduziert werden kann. Mit der flächendeckenden Einführung eines vollständig digitalen Bauantrags ist jedoch erst in den nächsten Jahren zu rechnen.
Grundsätzlich sind für die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Wintergarten in Rheinland-Pfalz folgende Unterlagen erforderlich:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- ein Lageplan des Grundstücks vom Katasteramt (nicht älter als 6 Monate)
- ein Plan mit der Lage des Wintergartens sowie sämtlichen bebauten Flächen und Grenzabständen im Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen und Baubeschreibungen des geplanten Wintergartens (befinden sich meist im Lieferumfang des Herstellers)
- Berechnung des umbauten Raumes
- ggf. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (Verhältniszahl der versiegelten Fläche)
- ggf. Nachweis der Einhaltung aller Bestimmungen des B-Plans
- ggf. statische Berechnung des Wintergartens
- ggf. Nachweis des Wärmeschutzes
- ggf. Nachweis des Brandschutzes
Wichtig:
Um in Rheinland-Pfalz einen Bauantrag für einen Wintergarten einreichen zu können, ist meist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. Das können z.B. Architekten, Bauingenieure oder andere fachkundige Personen mit entsprechender Versicherung sein. Diese Person erstellt für Sie den Bauantrag, prüft das Baurecht, unterschreibt alle Seiten und reicht dann den Antrag ein. Mit dieser Regelung soll zum einen die Haftung geklärt und zum anderen die fachkundige Erstellung der Antragsunterlagen sichergestellt werden. In Rheinland-Pfalz kann der Bauvorlageberechtigte für den Antrag des Wintergartens auch ein beschleunigtes Antragsverfahren wählen, da einige Punkte aus der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vorab geprüft werden, so dass sich die Baubehörde mit diesen Punkten nicht mehr beschäftigen muss und das Antragsverfahren verkürzt wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Bauvorlagen gut und vollständig ausgearbeitet sind, so dass Planungsfehler reduziert werden und Nachforderungen der Baubehörde, die die Bearbeitungszeit erheblich verlängern können, ebenfalls auf ein Minimum reduziert werden.
4. Wie lange dauert es, bis eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Rheinland-Pfalz erteilt wird?
In Rheinland-Pfalz beträgt die übliche Bearbeitungszeit nach Eingang eines Bauantrags beim Bauamt ein bis drei Monate. Diese Zeit kann sich jedoch verlängern, wenn zusätzliche Anträge wie Abweichungen oder Befreiungen gestellt werden, die von einer Baukommission, die nur alle paar Wochen tagt, einzeln entschieden werden müssen. Auch Anforderungen aus Nebenrechten oder umfangreiches Planungsrecht können zu längeren Bearbeitungszeiten führen. Abhängig vom jeweiligen Genehmigungsverfahren gibt es jedoch Fristen, innerhalb derer die Bauaufsichtsbehörde eine Entscheidung treffen muss. Diese Fristen beginnen erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, was nicht unbedingt mit der Antragstellung gleichzusetzen ist, da die Bauaufsichtsbehörde nach der Vorprüfung weitere Unterlagen nachfordern kann. Die Bauaufsichtsbehörde hat also einen gewissen Spielraum, die für sie geltenden Fristen zu verlängern.

4.1 Welche Genehmigungsverfahren stehen zur Auswahl?
Je nach Bauvorhaben, Bauort und Planungsrecht wird das passende Genehmigungsverfahren gewählt, wodurch sich die Gebühren, die Rechtssicherheit und die Anzahl der beteiligten Fachstellen unterscheiden. Bei vorhandenem Bebauungsplan und Einhaltung aller Festsetzungen kann das Freistellungsverfahren gewählt werden, das eine Entscheidungsfrist von einem Monat hat, aber keine vollständige Rechtssicherheit bietet.
In der Regel wird das vereinfachte Genehmigungsverfahren bevorzugt, da im Vergleich zum vollständigen Genehmigungsverfahren weniger Stellen beteiligt sind und die Bauaufsichtsbehörde eine Entscheidungsfrist von 4 Monaten hat. Im vereinfachten Verfahren werden einige der im vollständigen Verfahren zu prüfenden Punkte vorweggenommen, so dass die Bauaufsichtsbehörde weniger Punkte prüfen muss. Im großen Baugenehmigungsverfahren prüft die Behörde fast alles selbst und es gibt keine Entscheidungsfrist. Für die Durchführung des Freistellungsverfahrens oder des vereinfachten Genehmigungsverfahrens ist in Rheinland-Pfalz in der Regel ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich.
Natürlich können wir von planstuuv die Bearbeitungszeit deines Bauamtes in Rheinland-Pfalz für die Erteilung der Baugenehmigung für den Wintergarten nicht direkt beeinflussen. Wir können dich aber bei der Wahl des richtigen Genehmigungsverfahrens beraten und dafür sorgen, dass dein Bauantrag in kürzester Zeit vollständig beim Bauamt eingeht.
Dabei gehen wir in fünf Schritten vor:

- Du schickst uns eine unverbindliche Anfrage. Dafür kannst Du entweder das Anfrageformular oder den planstuuvCHECK verwenden.

- Wir antworten Dir innerhalb von 24 Stunden mit unserem Angebot und schicken Dir zusätzlich eine Übersicht der benötigten Unterlagen.

- Wenn Du einverstanden bist, erteilst Du uns per E-Mail Deinen Auftrag und fügst alle Unterlagen bei.

- Nachdem wir die vollständigen Unterlagen erhalten haben, erstellen wir in der Regel innerhalb von fünf Werktagen den Bauantrag und schicken ihn Dir per E-Mail zur Prüfung zu.

- Wenn alles in Ordnung ist, bekommst Du alle von uns unterschriebenen Formulare in dreifacher Ausfertigung per Post zugeschickt, damit Du sie unterschreiben und den Bauantrag beim Bauamt einreichen kannst oder wir reichen den Antrag direkt über ein Online-Portal beim Bauamt ein.
Unser Tipp: Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du einen Antrag stellen musst, prüfen wir die Genehmigungspflicht auf Anfrage innerhalb von 3 Arbeitstagen. Informiere dich dafür einfach über unseren Bauantragsservice.
5. Was passiert, wenn ich in Rheinland-Pfalz ohne Genehmigung einen Wintergarten baue?
Wird ohne eine erforderliche Baugenehmigung oder Ausnahme/Befreiung in Rheinland-Pfalz ein Wintergarten errichtet, so gilt dies als “Schwarzbau” und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Bauverwaltung behält sich zudem das Recht vor, die Nutzung des Wintergartens zu untersagen und gegebenenfalls den Rückbau zu verfügen. Auch nach ein paar Jahren gibt es keinen automatischen Bestandsschutz, so dass der Abriss eines nicht genehmigten Bauwerks immer noch angeordnet werden kann.
Wenn du deinen Wintergarten bereits gebaut hast und eine nachträgliche Genehmigung beantragen möchtest, informiere dich über unseren Bauantragsservice.

Hinweis:
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