- 1. Brauche ich in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung für einen Wintergarten?
- 2. Was kostet eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Baden-Württemberg?
- 3. Welche Unterlagen benötige ich für die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Wintergarten in Baden-Württemberg?
- 4. Wie lange dauert es, bis eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Baden-Württemberg erteilt wird?
- 5. Was passiert, wenn ich in Baden-Württemberg ohne Genehmigung einen Wintergarten baue?
1. Brauche ich in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung für einen Wintergarten?
Für den Anbau eines Wintergartens ist im Bundesland Baden-Württemberg in jedem Fall eine Baugenehmigung erforderlich. Über die damit verbundenen Vorschriften für den Bau eines Wintergartens in Baden-Württemberg informieren wir dich ausführlich in unserem Artikel.
Noch ein Hinweis:
Ist der Bau eines unbeheizten Wintergartens oder Kaltwintergartens geplant, wird dieser baurechtlich trotzdem wie ein Wintergarten behandelt. Je nach Ausführung gelten jedoch veränderte Berechnungen, z.B. bei der Wohnfläche. Nutze gerne unseren planstuuvCHECK für eine erste unverbindliche und kostenlose Antwort zur Genehmigungspflicht.
Wenn du den Bau einer Terrassenüberdachung planst, solltest du wissen, dass diese bis zu einer bestimmten Grundfläche meist verfahrensfrei sind. Informiere dich dazu einfach vorab in unserem Artikel über Terrassenüberdachungen.
Da jeder Wintergarten in Baden-Württemberg ein Gebäude nach der Landesbauordnung (LBO) darstellt, müssen immer bestimmte baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld beim zuständigen Bauamt über die in seinem Ort geltenden Vorschriften zu informieren, da die einzelnen Gemeinden unterschiedliche Bebauungspläne haben, in denen verschiedene Vorgaben gemacht werden. Diese sind von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich, da die Bebauungspläne das Erscheinungsbild der Ortschaften bestimmen.
1.1 Nach welchen Kriterien wird der Bauantrag beurteilt?
Der Bauantrag für deinen Wintergarten wird in der Regel nach drei verschiedenen Kriterien beurteilt:
- ein rechtskräftiger Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde oder Stadt
- § 34 BauGB
- § 35 BauGB
Der wesentliche Unterschied ist, dass sich beim §34 der Wintergarten in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss und daher im Einzelfall entschieden wird. Im Gegensatz dazu stehen rechtskräftige Bebauungspläne, in denen neben örtlichen Bauvorschriften wie Dachneigung, Dachmaterialien oder Farben auch allgemeine Festsetzungen wie Baugrenzen, Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) definiert sind. Anhand dieser Festsetzungen kann die Bauaufsicht prüfen, ob sich der Wintergarten (bei Einhaltung aller Werte) in das Erscheinungsbild einfügt. Liegt das Grundstück außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, so befindet es sich im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Um eine unkontrollierte Ausdehnung der Ortschaften zu verhindern, sind dort nur privilegierte Bauvorhaben zulässig.


1.2 Was wird durch Bebauungspläne geregelt?
Die Baugrenze beschreibt den Bereich, innerhalb dessen ein Wohnhaus einschließlich eines Wintergartens auf einem Grundstück errichtet werden darf. Sollte der Wintergarten die Baugrenze überschreiten, ist in Baden-Württemberg ein Befreiungsantrag beim Bauamt notwendig, um eine Genehmigung zu erhalten. Dies gilt im Übrigen auch für Kaltwintergärten. Dieser Befreiungsantrag muss zusätzlich zum regulären Bauantrag gestellt werden und sollte eine entsprechende Begründung enthalten. Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welche Fläche des Grundstücks maximal versiegelt werden darf, während die Geschossflächenzahl (GFZ) die maximale Größe der Wohnfläche regelt. Die Berechnung dieser Werte erfolgt nach der jeweils gültigen Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO), die im Bebauungsplan (B-Plan) angegeben ist. Die GRZ und GFZ werden jeweils in Prozent der maßgebenden Grundstücksfläche angegeben. Bei einer Überschreitung der GRZ oder GFZ ist, ähnlich wie bei einer Überschreitung der Baugrenze, ein Befreiungsantrag notwendig. Auch hier ist es wichtig, den Antrag entsprechend zu begründen.
1.3 Müssen weitere Genehmigungen beantragt werden?
Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass neben der Baugenehmigung für einen Wintergarten in Baden-Württemberg möglicherweise zusätzliche Genehmigungen für Baunebenrechte der zuständigen Ämter deines Bundeslandes erforderlich sind. Die Bauherrschaft ist in diesem Fall verpflichtet, diese Genehmigungen eigenständig einzuholen, falls sie nicht im Rahmen des Bauantrags geprüft werden. Wenn die Bauherrschaft dies versäumt, trägt sie selbst die Verantwortung dafür. Dies gilt auch für verfahrensfreie Anlagen. Beispiele für Baunebenrechte sind:
- Genehmigungen im Denkmalschutz
- wasserrechtliche Genehmigungen bzw. Entwässerungsgenehmigungen
- Genehmigungen im Naturschutz
- Erhaltungssatzungen oder Veränderungssperren
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass auch der Anbau eines Kaltwintergartens anstelle eines beheizten Wintergartens nicht genehmigungsfrei ist. Bei dem Kaltwintergarten handelt es sich um ein Gebäude mit Aufenthaltsraum im Sinne der Bauordnung, so dass für den Bau des Kaltwintergartens ein Bauantrag gestellt werden muss.
1.4 Müssen die Nachbarn informiert werden?
Wenn du in Baden-Württemberg einen beheizbaren Wintergarten als Anbau an dein Haus planst, musst du unbedingt das Nachbarschaftsrecht deines Bundeslandes beachten. Hierbei ist zu unterscheiden, ob dein Grundstück real oder ideell geteilt ist.
Bei einem real geteilten Grundstück bist du alleiniger Eigentümer des gesamten Flurstücks und musst nach § 6 der Landesbauordnung (LBO) einen Mindestabstand von 2,50 m zu den Grundstücksgrenzen einhalten. Wird dieser Abstand mit deinem Wintergarten unterschritten, musst du die Zustimmung deiner Nachbarn einholen und zusätzlich einen begründeten Antrag auf Abweichung stellen. Außerdem können an den Seiten, die den Mindestabstand nicht einhalten, Brandschutzauflagen wie eine Brandwand oder eine Brandschutzverglasung verlangt werden.
Wenn dein Grundstück nur ideell geteilt ist, du also Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bist, musst du gegenüber der Bauaufsichtsbehörde in der Regel keine Mindestabstände einhalten. Stattdessen musst du aber alle Vorschriften der WEG beachten und einhalten.
Noch ein Hinweis zu Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
Die zivilrechtlichen Aspekte werden im Rahmen des Bauantrags nicht geprüft. In diesem Zusammenhang spielt auch die GRZ eine wichtige Rolle, da diese in der Regel für das gesamte Grundstück gilt und somit alle Miteigentümer gemeinsam für die Einhaltung verantwortlich sind.
Wir empfehlen deshalb, sich im Vorfeld bei dem zuständigen Bauamt des Wohnortes über die geltenden Vorschriften und den genehmigungsfreien Anlagen zu informieren. Neben den Brandschutzauflagen können weitere Nachweise, wie z.B. ein individueller Standsicherheitsnachweis durch eine berechtigte Person, gefordert werden. Am besten ist es, diese Anforderungen und Unterlagen bereits im Vorfeld mit dem Hersteller des Wintergartens zu besprechen und zu beschaffen. Das erspart dir viel Zeit, Mühe und wahrscheinlich auch Ärger bei der Beantragung der Baugenehmigung für deinen Wintergarten in Baden-Württemberg.
Gerne übernehmen wir für dich eine baurechtliche Vorprüfung, in der wir prüfen, welche Anträge du stellen musst und wie die Chancen auf eine Genehmigung stehen. Sende uns dazu einfach eine unverbindliche Anfrage. Für einen ersten Überblick, ob du für deinen Wintergarten in Baden-Württemberg einen Bauantrag stellen musst, verwende auch gerne unseren planstuuvCHECK.

2. Was kostet eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Baden-Württemberg?
Die Höhe der Kosten für den Bauantrag eines Wintergartens in Baden-Württemberg hängt zum einen davon ab, wie viele Fachstellen beteiligt sind bzw. wie komplex das örtliche Planungsrecht ist, und zum anderen von der Größe und den Herstellungskosten des Wintergartens. Die baden-württembergische Gebührenverordnung regelt dabei die anrechenbaren Kosten und legt die Höhe der Gebühr beim Bauamt fest. Als Mindestbetrag musst du im Bundesland Baden-Württemberg mit etwa 100 Euro bis 300 Euro rechnen.
Hinzu kommen die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen und die baurechtliche Prüfung sowie die Haftung des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers. Weitere Kosten können durch individuelle Standsicherheitsnachweise entstehen.
Die Erfahrung zeigt, dass sich die Gesamtkosten für die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Wintergarten in Baden-Württemberg in der Regel auf ca. 1.000 Euro bis 2.000 Euro belaufen.
3. Welche Unterlagen benötige ich für die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Wintergarten in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg müssen für die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Wintergarten einige Unterlagen selbst zusammengestellt oder in Auftrag gegeben und meist in dreifacher Ausfertigung beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Einige Bauämter bieten bereits digitale Verfahren an, mit denen viel Papier eingespart werden kann. Der vollständig digitale Bauantrag wird aber voraussichtlich erst in den nächsten Jahren flächendeckend eingeführt.
Im Wesentlichen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- ein Lageplan des Grundstücks vom Katasteramt (nicht älter als 6 Monate)
- ein Plan mit der Lage des Wintergartens sowie sämtlichen bebauten Flächen und Grenzabständen im Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen und Baubeschreibungen des geplanten Wintergartens (befinden sich meist im Lieferumfang des Herstellers)
- Berechnung des umbauten Raumes
- ggf. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (Verhältniszahl der versiegelten Fläche)
- ggf. Nachweis der Einhaltung aller Bestimmungen des B-Plans
- ggf. statische Berechnung des Wintergartens
- ggf. Nachweis des Wärmeschutzes
- ggf. Nachweis des Brandschutzes
Wichtig:
Für die Baugenehmigung eines Wintergartens in Baden-Württemberg ist eigentlich immer ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. Dieser hat eine entsprechende Ausbildung und erstellt für dich die erforderlichen Unterlagen, prüft das Planungsrecht, unterschreibt alle Seiten und reicht den Antrag anschließend ein. Das können Architekten, Bauingenieure oder andere fachkundige Personen mit entsprechender Ausbildung und Versicherung sein. Du als Bauherr darfst den Antrag in der Regel nicht alleine einreichen, da mit dieser Vorschrift zum einen die Haftung geklärt und zum anderen die fachkundige Erstellung der Antragsunterlagen sichergestellt werden soll. Die bauvorlageberechtigte Person kann zudem für Wintergärten in Baden-Württemberg ein beschleunigtes Antragsverfahren wählen, da einige Punkte aus der Bauordnung des Bundeslandes vorab geprüft werden. Das Bauamt muss sich dann nicht mehr mit diesen Punkten befassen und kann einige Arbeitsschritte einsparen. Ein weiterer Vorteil für dich ist, dass die Bauvorlagen gut ausgearbeitet und vollständig sind, so dass Planungsfehler vermieden und Nachforderungen des Bauamtes auf ein Minimum reduziert werden können.
4. Wie lange dauert es, bis eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Baden-Württemberg erteilt wird?
In Baden-Württemberg beträgt die Bearbeitungszeit bei der Bauaufsichtsbehörde in der Regel ein bis drei Monate. Sie kann allerdings auch länger als drei Monate dauern, wenn z.B. Anforderungen aus Nebenrechten vorliegen oder das Bauplanungsrecht oder der Wintergarten besonders umfangreich sind. Außerdem hängt die Bearbeitungszeit davon ab, ob zum Bauantrag Abweichungen oder Befreiungen beantragt werden. Solche Anträge werden individuell von einer Baukommission entschieden, die nur alle paar Wochen zu einer Sitzung zusammenkommt.
Dennoch gibt es bestimmte Fristen, innerhalb derer die Baubehörde eine Entscheidung getroffen haben muss. Hält die Baubehörde diese Frist nicht ein, tritt die Genehmigungsfiktion in Kraft und der Bauantrag gilt als genehmigt. Diese Fristen hängen vom gewählten Genehmigungsverfahren ab und beginnen mit dem vollständigen Eingang der Unterlagen bei der Baubehörde. Der Zeitpunkt ist nicht mit dem Abgabetermin gleichzusetzen, da weitere Unterlagen nachgefordert werden können, wenn diese aus Sicht der Bauaufsicht zur Beurteilung nötig sind. Dem Bauamt bleibt somit ein gewisser Spielraum, die Fristen zu verlängern.

4.1 Welche Genehmigungsverfahren stehen zur Auswahl?
Welches Genehmigungsverfahren gewählt wird, hängt vom Bauvorhaben, dem Bauort und dem jeweiligen Planungsrecht ab. Je nach gewähltem Verfahren ergeben sich unterschiedliche Gebühren, Bearbeitungszeiten, Rechtssicherheiten und die Anzahl der beteiligten Fachämter in deinem Bundesland.
Wenn beispielsweise ein Bebauungsplan vorliegt und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Kenntnisgabeverfahren mit einer verkürzten Entscheidungsfrist von 2-4 Wochen gewählt werden. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine rechtssichere Baugenehmigung. Standardmäßig wird das vereinfachte Genehmigungsverfahren gewählt, da die Anzahl der beteiligten Fachstellen im Vergleich zum vollständigen Genehmigungsverfahren deutlich geringer ist und die Entscheidungsfrist nur etwa 3 Monate anstelle von 4 Monaten beträgt. Zur Durchführung des Kenntnisgabeverfahrens oder des vereinfachten Genehmigungsverfahrens ist in Baden-Württemberg jedoch in der Regel ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich.
Natürlich können wir von planstuuv die Bearbeitungszeit deines Bauamtes in Baden-Württemberg für die Erteilung der Baugenehmigung für den Wintergarten nicht direkt beeinflussen. Wir können dich aber bei der Wahl des richtigen Genehmigungsverfahrens beraten und dafür sorgen, dass dein Bauantrag in kürzester Zeit vollständig beim Bauamt eingeht.
Dabei gehen wir in fünf Schritten vor:

- Du schickst uns eine unverbindliche Anfrage. Dafür kannst Du entweder das Anfrageformular oder den planstuuvCHECK verwenden.

- Wir antworten Dir innerhalb von 24 Stunden mit unserem Angebot und schicken Dir zusätzlich eine Übersicht der benötigten Unterlagen.

- Wenn Du einverstanden bist, erteilst Du uns per E-Mail Deinen Auftrag und fügst alle Unterlagen bei.

- Nachdem wir die vollständigen Unterlagen erhalten haben, erstellen wir in der Regel innerhalb von fünf Werktagen den Bauantrag und schicken ihn Dir per E-Mail zur Prüfung zu.

- Wenn alles in Ordnung ist, bekommst Du alle von uns unterschriebenen Formulare in dreifacher Ausfertigung per Post zugeschickt, damit Du sie unterschreiben und den Bauantrag beim Bauamt einreichen kannst oder wir reichen den Antrag direkt über ein Online-Portal beim Bauamt ein.
Unser Tipp: Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du einen Antrag stellen musst, prüfen wir die Genehmigungspflicht auf Anfrage innerhalb von 3 Arbeitstagen. Informiere dich dafür einfach über unseren Bauantragsservice.
5. Was passiert, wenn ich in Baden-Württemberg ohne Genehmigung einen Wintergarten baue?
Wenn in Baden-Württemberg ein Wintergarten ohne entsprechende Baugenehmigung oder Ausnahme bzw. Befreiung errichtet wird, gilt dies als “Schwarzbau” und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus behält sich die Baubehörde das Recht vor, die Nutzung des Wintergartens zu untersagen und in letzter Konsequenz den Abriss des Bauwerks anzuordnen. Auch nach einigen Jahren besteht kein automatischer Bestandsschutz, so dass immer noch der Abriss des widerrechtlichen Bauwerks angeordnet werden kann.
Wenn du deinen Wintergarten bereits gebaut hast und eine nachträgliche Genehmigung beantragen möchtest, informiere dich über unseren Bauantragsservice.

Hinweis:
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen wurden sorgfältig recherchiert und dienen als allgemeine Ratschläge und Orientierungshilfen. Dennoch kann keine Gewährleistung oder Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen werden. Insbesondere im Bereich der Bauordnungen und sonstiger rechtlicher Vorschriften kann es jederzeit zu Änderungen kommen, die in den hier dargestellten Inhalten nicht berücksichtigt sind. Wir empfehlen dringend, sich vor der Umsetzung von Projekten oder der Einhaltung von Vorschriften immer mit den aktuell geltenden Gesetzen, Bauordnungen oder sonstigen relevanten Regelungen vertraut zu machen oder fachkundigen Rat einzuholen. Für Schäden oder Nachteile, die durch die Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird keine Haftung übernommen.


