- 1. Brauche ich für eine Terrassenüberdachung in Hessen eine Baugenehmigung?
- 2. Was kostet eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Hessen?
- 3. Welche Unterlagen benötige ich für die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Hessen?
- 4. Wie lange dauert es, bis eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Hessen erteilt wird?
- 5. Was passiert, wenn ich in Hessen ohne Genehmigung eine Terrassenüberdachung baue?
1. Brauche ich für eine Terrassenüberdachung in Hessen eine Baugenehmigung?
Wenn du in Hessen wohnst und dein Zuhause nachträglich mit einer Terrassenüberdachung ausstatten möchtest, brauchst du unter Umständen keine Baugenehmigung. In unserem folgenden Beitrag informieren wir dich ausführlich über das Thema Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Hessen und die damit verbundenen Vorschriften, damit du möglichst schnell mit deiner Planung beginnen kannst. Denn trotz möglicher Verfahrensfreiheit solltest du wissen, welche Bauvorschriften stets von dir einzuhalten sind, um einen Rückbau zu vermeiden.
Noch ein Hinweis:
Wenn die Überdachung der Terrasse allseitig mit verschließbaren Seitenteilen ausgeführt wird, handelt es sich nach Auffassung der Bauämter nicht mehr um eine Terrassenüberdachung, sondern um einen Kaltwintergarten bzw. unbeheizten Wintergarten. Er stellt dann einen Aufenthaltsraum dar und wird entsprechend anders beurteilt. Dabei ist es meistens unerheblich, ob es sich um isolierte Schiebeanlagen oder einfach verglaste Elemente ohne Dichtung handelt. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass für einen Kaltwintergarten – unabhängig von seiner Größe – eine Mitteilung an die Gemeinde und ab 30 Quadratmeter sogar ein vollständiger Bauantrag eingereicht werden muss. Bleibt jedoch eine Seite der Überdachung vollständig offen, handelt es sich eindeutig um eine Terrassenüberdachung und nicht um einen Wintergarten. Zur Sicherheit solltest du dich aber auch in unserem Artikel über Wintergärten in Hessen informieren oder unseren planstuuvCHECK für eine erste unverbindliche und kostenlose Antwort zur Genehmigungspflicht nutzen.
Grundsätzlich gilt in Hessen, dass jedes Terrassendach Teil der Hauptanlage (des Gebäudes) im Sinne des Bauordnungsrechts ist. Auch wenn für bestimmte Terrassenüberdachungen in Hessen keine Baugenehmigung erforderlich ist, sind daher bestimmte Bauvorschriften und Bestimmungen zu beachten. Beispielsweise muss trotzdem ein Standsicherheitsnachweis für das Terrassendach von einem Nachweisberechtigten vorgelegt werden. Hier handelt der Bauherr eigenverantwortlich.
Unsere Empfehlung:
Erkundige dich vorab beim zuständigen Bauamt deines Bundeslandes, ob deine geplante Terrassenüberdachung wirklich genehmigungsfrei ist und du auch alle anderen Vorschriften einhältst. Denn jede Gemeinde hat eigene Bebauungspläne, die weitere Vorgaben machen, die sich auf deine Planung auswirken können.
Häufiger Irrtum:
Die Befestigung der Überdachung ist für die Beurteilung der Genehmigungspflicht gem. der Landesbauordnung nicht entscheidend. Es kommt nicht darauf an, ob die Überdachung an der Außenwand des Wohnhauses befestigt ist oder auf Stützen direkt vor der Außenwand ohne direkte Verbindung zum Gebäude steht. Die Terrasse ist in beiden Fällen überdacht und die Terrassenüberdachung ist Teil der Hauptanlage. Nur wenn die Terrasse nicht mit dem Wohnhaus verbunden ist, handelt es sich um einen überdachten Freisitz, der nicht zur Hauptanlage des Gebäudes gehört, sondern eine Nebenanlage darstellt.
1.1 Nach welchen Kriterien wird der Bauantrag beurteilt?
Auch wenn deine Terrassenüberdachung nach den geltenden Vorschriften verfahrensfrei sein sollte, heißt das nicht, dass du von einer rechtlichen Prüfung befreit bist.
Existiert für das Gebiet ein rechtskräftiger Bebauungsplan, sind in diesem die örtlichen Bauvorschriften festgelegt. Neben allgemeinen gestalterischen Festsetzungen wie Dachneigung, Dachmaterial oder Farbe der Außenwände sind dies vor allem Baugrenzen, Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ). Die Gemeinde und die Bauaufsichtsbehörde prüfen dann anhand dieser Festsetzungen die Genehmigungsfähigkeit. Gibt es keinen B-Plan, aber liegt das Wohngebiet im sogenannten Innenbereich, wird die Terrassenüberdachung nach §34 BauGB beurteilt. Dieser regelt, dass sich Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müssen. Außerhalb dieser im Zusammenhang bebauten Ortsteile befindet man sich im Außenbereich und das Terrassendach wird nach §35 BauGB beurteilt. Dieser Paragraph soll der Zersiedelung entgegenwirken. Das bedeutet, dass nur privilegierte Bauvorhaben zulässig sind.


1.2 Was wird durch Bebauungspläne geregelt?
Die maximal versiegelbare Fläche deines Grundstücks wird durch die GRZ (Grundflächenzahl) und die maximale Größe der Wohnfläche durch die GFZ (Geschossflächenzahl) bestimmt. Die Berechnung dieser Werte erfolgt nach der aktuellen Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO), die dem Bebauungsplan (B-Plan) zu entnehmen ist. GRZ und GFZ werden in Prozent bezogen auf die Grundstücksfläche angegeben. Falls die GRZ oder GFZ überschritten wird, muss ein begründeter Antrag auf Befreiung gestellt werden. Aufgrund der mehrfachen Novellierung der BauNVO gelten derzeit unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, die maßgeblichen Einfluss auf die Beurteilung bestehender Terrassen haben. In Einzelfällen kann sogar auf die Anrechnung der Terrassendachfläche verzichtet werden.
Die Baugrenzen hingegen geben an, in welchem Bereich du dein Wohnhaus inklusive der Terrassenüberdachung bauen darfst. Wenn der Bau der Überdachung die Baugrenze überschreitet, muss in Hessen ein Befreiungsantrag beim Bauamt gestellt werden, um eine Genehmigung zu erhalten. Der Befreiungsantrag sollte mit entsprechenden Begründungen eingereicht werden.
1.3 Müssen weitere Genehmigungen beantragt werden?
Es existieren zudem sogenannte Baunebenrechte in deinem Bundesland, für die separat, unabhängig von der Erteilung der Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung in Hessen durch die Bauaufsichtsbehörde, Genehmigungen bei den entsprechenden Ämtern erforderlich sein können. Sofern diese nicht im Bauantrag enthalten sind, muss sich der Bauherr selbst darum kümmern. Zu den Baunebenrechten gehören unter anderem:
- Genehmigungen im Denkmalschutz
- wasserrechtliche Genehmigungen bzw. Entwässerungsgenehmigungen
- Genehmigungen im Naturschutz
- Erhaltungssatzungen oder Veränderungssperren
An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Terrassenüberdachung, die vollständig geschlossen werden kann, in der Regel als Kaltwintergarten bzw. als unbeheizter Wintergarten definiert wird und genehmigungspflichtig ist. Siehe hierzu auch unseren Artikel über Wintergärten.
1.4 Müssen die Nachbarn informiert werden?
Bei der Planung einer Überdachung für eine Terrasse in Hessen sind die Abstandsflächenregelungen zur Nachbargrenze nach § 6 der Hessischen Bauordnung (HBO) zu beachten. Diese Regelungen sind auch bei genehmigungsfreien Bauvorhaben zu beachten.
Danach soll meist der Mindestabstand von Gebäuden zur Grundstücksgrenze des Nachbargrundstücks im Bundesland Hessen 3,00 Meter betragen. Unterschreitet die geplante Terrassenüberdachung diesen Mindestabstand, ist die schriftliche Zustimmung des Nachbarn erforderlich. Die unterschriebene Einverständniserklärung ist dann zusammen mit einem begründeten Antrag auf Abweichung für das Unterschreiten der Mindestabstände zum Nachbargrundstück dem Bauantrag hinzuzufügen. Ist das Grundstück nicht real, sondern nur ideell geteilt, ist die Zustimmung des Nachbarn üblicherweise nicht erforderlich, da die ideelle Nachbargrenze nur zivilrechtliche Bedeutung hat.
Bei einer realen Teilung ist man Alleineigentümer des Grundstücks, bei einer ideellen Teilung ist man in der Regel Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Noch ein Hinweis zu Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
In diesem Fall sind neben der HBO auch alle Regelungen der WEG zu beachten und einzuhalten. Eine Prüfung dieser zivilrechtlichen Aspekte durch die Behörde erfolgt im Rahmen des Bauantrags nicht. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist insbesondere die oben genannte Grundflächenzahl (GRZ) zu prüfen, weil diese normalerweise für das gesamte Grundstück gilt und somit alle Eigentümer gemeinsam für die Einhaltung verantwortlich sind.
Wir empfehlen deshalb, sich im Vorfeld bei dem zuständigen Bauamt des Wohnortes über die geltenden Vorschriften zu informieren. Neben Nachbarzustimmungen können weitere Nachweise, wie z.B. ein individueller Standsicherheitsnachweis durch eine berechtigte Person, gefordert werden. Am besten ist es, diese Anforderungen und Unterlagen bereits im Vorfeld mit dem Hersteller der Terrassenüberdachung zu besprechen und zu beschaffen. Das erspart dir viel Zeit, Mühe und wahrscheinlich auch Ärger bei der Beantragung der Baugenehmigung für deine Terrassenüberdachung im Bundesland Hessen.
Gerne übernehmen wir für dich eine Vorprüfung der Bauordnung, in der wir prüfen, welche Anträge du stellen musst und wie die Chancen auf eine Genehmigung stehen. Sende uns dazu einfach eine unverbindliche Anfrage. Für einen ersten Überblick, ob du für deine Terrassenüberdachung in Hessen einen Bauantrag stellen musst, verwende auch gerne unseren planstuuvCHECK.

2. Was kostet eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Hessen?
Die Kosten für den Bauantrag einer Terrassenüberdachung in Hessen hängen zum einen davon ab, wie viele Fachämter beteiligt sind bzw. wie komplex das örtliche Planungsrecht ist, und zum anderen von der Grundfläche bzw. dem Volumen und den Herstellungskosten der Überdachung. Die Gebührenordnung des Bundeslandes Hessen regelt dabei die anrechenbaren Kosten und legt die Höhe der Gebühr beim Bauamt fest. Als Mindestbetrag musst du in Hessen mit etwa 100 Euro bis 300 Euro rechnen. Den Gebührenbescheid bekommt der Bauherr zusammen mit der Genehmigung der Behörde.
Hinzu kommen die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen und die baurechtliche Prüfung sowie die Haftung des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers. Für die Erstellung individueller Standsicherheitsnachweise fallen gegebenenfalls weitere Kosten an.
Erfahrungsgemäß belaufen sich die Gesamtkosten für die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Hessen in der Regel auf ca. 800 Euro bis 1.500 Euro.
3. Welche Unterlagen benötige ich für die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Hessen?
Um in Hessen eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung zu erhalten, müssen im Vorfeld einige Unterlagen zumeist in dreifacher Ausfertigung beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Einige Bauämter bieten bereits digitale Verfahren an, mit denen man viel Papier sparen kann. Der vollständig digitale Bauantrag wird aber wahrscheinlich erst in den nächsten Jahren flächendeckend eingeführt.
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- ein Lageplan des Grundstücks vom Katasteramt (nicht älter als 6 Monate)
- ein Plan mit der Lage der Terrassenüberdachung sowie sämtlichen bebauten Flächen und Grenzabständen im Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen und Baubeschreibungen der geplanten Überdachung (befinden sich meist im Lieferumfang des Herstellers)
- Berechnung des umbauten Raumes
- ggf. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (Verhältniszahl der versiegelten Fläche)
- ggf. Nachweis der Einhaltung aller Bestimmungen des B-Plans
- ggf. statische Berechnung der Terrassenüberdachung
Wichtig:
Um in Hessen einen Bauantrag für eine Terrassenüberdachung einreichen zu können, ist meist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. Das können z.B. Architekten, Bauingenieure oder andere fachkundige Personen mit entsprechender Versicherung sein. Diese Person erstellt für Sie den Bauantrag, prüft das Baurecht, unterschreibt alle Seiten und reicht dann den Antrag ein. Mit dieser Regelung soll zum einen die Haftung geklärt und zum anderen die fachkundige Erstellung der Antragsunterlagen sichergestellt werden. In Hessen kann der Bauvorlageberechtigte für den Antrag der Terrassenüberdachung auch ein beschleunigtes Antragsverfahren wählen, da einige Punkte aus der Landesbauordnung vorab geprüft werden, so dass sich die Baubehörde mit diesen Punkten nicht mehr beschäftigen muss und das Antragsverfahren verkürzt wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Bauvorlagen gut und vollständig ausgearbeitet sind, so dass Planungsfehler reduziert werden und Nachforderungen der Baubehörde, die die Bearbeitungszeit erheblich verlängern können, ebenfalls auf ein Minimum reduziert werden.
4. Wie lange dauert es, bis eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Hessen erteilt wird?
In Hessen beträgt die Bearbeitungszeit nach Eingang der Unterlagen beim Bauamt in der Regel ein bis drei Monate. Die Bearbeitungszeit kann aber auch länger als drei Monate dauern, wenn z.B. gleichzeitig Abweichungen oder Befreiungen beantragt werden, da über diese Anträge immer individuell von einem Bauausschuss entschieden wird, der nur alle paar Wochen zusammen kommt. Auch Anforderungen aus Nebenrechten oder umfangreiches Planungsrecht verlängern die Bearbeitungszeit. Je nach Genehmigungsverfahren gibt es jedoch Fristen, innerhalb derer die Bauaufsicht eine Entscheidung getroffen haben muss. Diese Fristen beginnen jedoch erst zu laufen, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Dieser Zeitpunkt kann nicht mit der Antragstellung gleichgesetzt werden, da die Bauaufsichtsbehörde nach der Vorprüfung weitere Unterlagen anfordern kann. Die Bauaufsichtsbehörde hat also einen gewissen Spielraum, die geltenden Fristen für sich zu verlängern.

4.1 Welche Genehmigungsverfahren stehen zur Auswahl?
Die Wahl des Genehmigungsverfahrens richtet sich nach dem Bauvorhaben, dem Bauort und dem jeweiligen Planungsrecht. Je nach Verfahren unterscheiden sich die Gebühren, die Rechtssicherheit und die Anzahl der beteiligten Fachämter. Wenn z.B. ein Bebauungsplan vorliegt, kann bei Erfüllung aller Voraussetzungen die Genehmigungsfreistellung gewählt werden, bei der die Entscheidungsfrist auf 6 Wochen reduziert ist. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine völlig rechtssichere Baugenehmigung. In der Regel wird das vereinfachte Genehmigungsverfahren gewählt, da die Anzahl der beteiligten Fachstellen im Vergleich zum vollständigen Genehmigungsverfahren deutlich geringer ist und die Entscheidungsfrist anstelle von 5 Monaten nur etwa 3 Monate beträgt. Zur Durchführung der Genehmigungsfreistellung bzw. des vereinfachten Genehmigungsverfahrens ist in Hessen jedoch üblicherweise ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich.
Natürlich können wir von planstuuv die Bearbeitungszeit deines Bauamtes in Hessen für die Erteilung der Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung nicht direkt beeinflussen. Wir können dich aber bei der Wahl des richtigen Genehmigungsverfahrens beraten und dafür sorgen, dass dein Bauantrag in kürzester Zeit vollständig beim Bauamt eingeht.
Dabei gehen wir in fünf Schritten vor:

- Du schickst uns eine unverbindliche Anfrage. Dafür kannst Du entweder das Anfrageformular oder den planstuuvCHECK verwenden.

- Wir antworten Dir innerhalb von 24 Stunden mit unserem Angebot und schicken Dir zusätzlich eine Übersicht der benötigten Unterlagen.

- Wenn Du einverstanden bist, erteilst Du uns per E-Mail Deinen Auftrag und fügst alle Unterlagen bei.

- Nachdem wir die vollständigen Unterlagen erhalten haben, erstellen wir in der Regel innerhalb von fünf Werktagen den Bauantrag und schicken ihn Dir per E-Mail zur Prüfung zu.

- Wenn alles in Ordnung ist, bekommst Du alle von uns unterschriebenen Formulare in dreifacher Ausfertigung per Post zugeschickt, damit Du sie unterschreiben und den Bauantrag beim Bauamt einreichen kannst oder wir reichen den Antrag direkt über ein Online-Portal beim Bauamt ein.
Unser Tipp: Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du einen Antrag stellen musst, prüfen wir die Genehmigungspflicht auf Anfrage innerhalb von 3 Arbeitstagen. Informiere dich dafür einfach über unseren Bauantragsservice.
5. Was passiert, wenn ich in Hessen ohne Genehmigung eine Terrassenüberdachung baue?
Errichtest du in Hessen eine Terrassenüberdachung, ohne eine entsprechende Baugenehmigung oder einen Antrag auf Abweichung oder Befreiung gestellt zu haben, handelt es sich um einen “Schwarzbau”, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Hierfür kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Aber das ist noch nicht alles. Die zuständige Baubehörde kann dir auch die Nutzung der Terrassenüberdachung untersagen und als härteste Konsequenz den Abriss verlangen. Einen automatischen Bestandsschutz gibt es nicht, so dass auch nach einigen Jahren noch der Rückbau eines Schwarzbaus angeordnet werden kann.
Wenn du deine Terrassenüberdachung bereits gebaut hast und eine nachträgliche Genehmigung beantragen möchtest, informiere dich über unseren Bauantragsservice.

Hinweis:
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