- 1. Brauche ich für eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen eine Baugenehmigung?
- 2. Was kostet eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen?
- 3. Welche Unterlagen benötige ich für die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen?
- 4. Wie lange dauert es, bis eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen erteilt wird?
- 5. Was passiert, wenn ich in Nordrhein-Westfalen ohne Genehmigung eine Terrassenüberdachung baue?
1. Brauche ich für eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen eine Baugenehmigung?
Möglicherweise brauchst du keine Baugenehmigung, wenn du in Nordrhein-Westfalen wohnst und nachträglich eine Terrassenüberdachung als Anbau an dein Haus errichten möchtest. Nach der Landesbauordnung liegen die Grenzen für die Verfahrensfreiheit bei maximal 30 Quadratmetern und einer maximalen Tiefe von 4,50 Metern (gemessen von der Hauswand). In unserem Artikel werden wir dir die Vorschriften für den Bau einer Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen ausführlich erläutern, damit du mit der Planung beginnen kannst. Denn trotz möglicher Verfahrensfreiheit solltest du wissen, welche Vorschriften du auf jeden Fall einhalten musst, um einen Rückbau zu vermeiden.
Noch ein Hinweis:
Nach Auffassung der Baubehörden handelt es sich nicht mehr um eine Terrassenüberdachung, sondern um einen Kaltwintergarten bzw. unbeheizten Wintergarten, wenn die Terrassenüberdachung allseitig mit verschließbaren Seitenteilen ausgeführt ist. Dieser stellt dann einen Aufenthaltsraum dar und hat dementsprechend eine andere Beurteilung zur Folge. Ob es sich um isolierte Schiebeanlagen oder einfach verglaste Elemente ohne Dichtung handelt, ist in der Regel unerheblich. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass für einen Kaltwintergarten ab 30 Quadratmetern ein vollständiger Bauantrag gestellt werden muss. Ist jedoch eine Seite der Überdachung vollständig geöffnet, handelt es sich eindeutig um eine Terrassenüberdachung und nicht um einen Wintergarten. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dich aber auch in unserem Artikel über Wintergärten in Nordrhein-Westfalen informieren oder unseren planstuuvCHECK nutzen, um eine erste kostenlose und unverbindliche Antwort auf die Frage nach der Genehmigungspflicht zu erhalten.
Alle Terrassenüberdachungen in Nordrhein-Westfalen gelten im Prinzip als Teil der Hauptanlage im Sinne des Bauordnungsrechts. Obwohl in Nordrhein-Westfalen für gewisse Überdachungen keine Baugenehmigung erforderlich ist, sind dennoch einige baurechtliche Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Hier sind die Bauverantwortlichen selbst in der Pflicht.
Wir empfehlen deshalb, sich im Vorfeld beim zuständigen Bauamt zu informieren, ob die geplante Terrassenüberdachung tatsächlich genehmigungsfrei ist. Die Gemeinden haben eigene Bebauungspläne, die weitere Vorschriften enthalten und die Planung der Überdachung beeinflussen können.
Gängige Irrtümer:
Bei Montage der Terrassenüberdachung an einem Dachüberstand ist bei der Prüfung für die Genehmigungspflicht zur max. Grundfläche bzw. Tiefe der Überdachung die Fläche bzw. Tiefe des Dachüberstandes mitzuzählen. Dies liegt darin begründet, dass der Dachüberstand neben seiner ursprünglichen konstruktiven Funktion (Ableitung des anfallenden Dachwassers) nun auch die Funktion einer Terrassenüberdachung besitzt.
Ebenso ist die Befestigung der Überdachung für die Beurteilung der Genehmigungspflicht nicht entscheidend. Es ist irrelevant, ob die Überdachung an der Außenwand des Wohnhauses befestigt ist oder auf Stützen direkt vor der Außenwand ohne direkte Verbindung zum Gebäude steht. In jedem Fall ist die Terrasse überdacht und die Terrassenüberdachung Teil der Hauptanlage. Ein Freisitz, der nicht zur Hauptanlage des Gebäudes gehört, sondern eine Nebenanlage darstellt, liegt nur dann vor, wenn die Terrasse nicht mit dem Wohnhaus verbunden ist.
1.1 Nach welchen Kriterien wird der Bauantrag beurteilt?
Die Errichtung einer Terrassenüberdachung kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei sein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie auch rechtsfrei ist.
Die Bauaufsichtsbehörden prüfen dein Vorhaben entweder nach § 35 BauGB (Außenbereich), nach § 34 BauGB (Innenbereich) oder anhand eines gültigen Bebauungsplans. Der Bebauungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und regelt die örtlichen Festsetzungen für die Bebauung. Die wichtigsten Festsetzungen sind neben gestalterischen Vorgaben die Baugrenze, die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ). Liegt kein B-Plan vor, wird das Bauvorhaben nach §34 oder §35 BauGB beurteilt. Der große Unterschied zu einem B-Plan liegt in der individuellen Beurteilung deines Bauvorhabens. Beim §34 BauGB muss sich das Terrassendach in die nähere Umgebung einfügen. Der §35 BauGB beschreibt den Außenbereich von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und ist besonders geschützt, um eine Zersiedelung der Ortschaften zu verhindern. In diesem Bereich muss das Bauvorhaben privilegiert sein, um genehmigt zu werden.


1.2 Was wird durch Bebauungspläne geregelt?
Die Baugrenze beschreibt den Bereich, innerhalb dessen ein Wohnhaus einschließlich einer Terrasse auf einem Grundstück errichtet werden darf. Sollte die Terrassenüberdachung diese Baugrenze überschreiten, ist in Nordrhein-Westfalen ein Befreiungsantrag beim Bauamt notwendig, um eine Genehmigung zu erhalten. Dieser Befreiungsantrag muss zusätzlich zum regulären Bauantrag gestellt werden und sollte eine entsprechende Begründung enthalten. Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welche Fläche des Grundstücks maximal versiegelt werden darf, während die Geschossflächenzahl (GFZ) die maximale Größe der Wohnfläche regelt. Die Berechnung dieser Werte erfolgt nach der jeweils gültigen Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO), die im Bebauungsplan (B-Plan) angegeben ist. Aufgrund der mehrfachen Novellierung der BauNVO gelten derzeit unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, die maßgeblichen Einfluss auf die Anrechenbarkeit der Terrassenflächen haben. In Einzelfällen kann sogar auf die Anrechnung der Terrassendachfläche verzichtet werden.
Die GRZ und GFZ werden jeweils in Prozent der maßgebenden Grundstücksfläche angegeben. Bei einer Überschreitung der GRZ oder GFZ ist, ähnlich wie bei einer Überschreitung der Baugrenze, ein Befreiungsantrag notwendig. Auch hier ist es wichtig, den Antrag entsprechend zu begründen.
1.3 Müssen weitere Genehmigungen beantragt werden?
Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass neben der Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen möglicherweise zusätzliche Genehmigungen für Baunebenrechte der zuständigen Ämter deines Bundeslandes erforderlich sind. Die Bauherren sind in diesem Fall verpflichtet, diese Genehmigungen eigenständig einzuholen, falls sie nicht im Rahmen des Bauantrags geprüft werden. Wenn die Bauherren dies versäumen, tragen sie selbst die Verantwortung für das Baurecht. Dies gilt auch für verfahrensfreie Anlagen. Beispiele für Baunebenrechte sind:
- Genehmigungen im Denkmalschutz
- wasserrechtliche Genehmigungen bzw. Entwässerungsgenehmigungen
- Genehmigungen im Naturschutz
- Erhaltungssatzungen oder Veränderungssperren
An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Terrassenüberdachung, die vollständig geschlossen werden kann, in NRW der Regel als Kaltwintergarten bzw. als unbeheizter Wintergarten definiert wird und immer genehmigungspflichtig ist. Siehe hierzu auch unseren Artikel über Wintergärten.
1.4 Müssen die Nachbarn informiert werden?
Wenn du in Nordrhein-Westfalen eine Terrassenüberdachung als Anbau an dein Haus planst, solltest du unbedingt das Nachbarschaftsrecht deines Bundeslandes und den damit verbundenen Abstandsflächen beachten. Diese schreiben den mindestens einzuhaltenden Abstand zur Grundstücksgrenze vor. Hierbei ist zu unterscheiden, ob deine Grundstücksgrenze eine reale oder eine ideelle Grundstücksgrenze ist. Bei einem real geteilten Grundstück bist du alleiniger Eigentümer des gesamten Flurstücks und solltest nach § 6 der Bauordnung (BauO NRW) einen Mindestabstand von 3,00 Meter zum Nachbargrundstück einhalten. Wird dieser Abstand zur Nachbargrenze mit deiner Terrassenüberdachung unterschritten, musst du in der Regel die Zustimmung deiner Nachbarn einholen und zusätzlich einen begründeten Antrag auf Abweichung für das Unterschreiten der Abstandsflächen stellen.
Wenn dein Grundstück nur ideell geteilt ist, du also mit deinem Nachbar zusammen Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bist, musst du gegenüber der Bauaufsichtsbehörde in der Regel keine Abstandsflächen einhalten. Stattdessen musst du aber alle Vorschriften der WEG beachten und einhalten.
Noch ein Hinweis zu Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
Die zivilrechtlichen Aspekte werden im Rahmen des Bauantrags nicht geprüft. In diesem Zusammenhang spielt auch die GRZ eine wichtige Rolle, da diese in der Regel für das gesamte Grundstück gilt und somit alle Miteigentümer gemeinsam für die Einhaltung verantwortlich sind.
Wir empfehlen deshalb, dass du dich vor den Bau deiner Terrassenüberdachung bei dem zuständigen Bauamt des Wohnortes über die geltenden Vorschriften und den genehmigungsfreien Anlagen informierst. Neben Nachbarzustimmungen können weitere Nachweise, wie z.B. ein individueller Standsicherheitsnachweis durch eine berechtigte Person, gefordert werden. Am besten ist es, diese Anforderungen und Unterlagen bereits im Vorfeld mit dem Hersteller des Daches zu besprechen und zu beschaffen. Das erspart dir viel Zeit, Mühe und wahrscheinlich auch Ärger bei der Beantragung der Baugenehmigung für deine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen.
Gerne übernehmen wir für dich eine Vorprüfung der Bauvorschriften, in der wir prüfen, welche Anträge du stellen musst und wie die Chancen auf eine Genehmigung stehen. Sende uns dazu einfach eine unverbindliche Anfrage. Für einen ersten Überblick, ob du für deine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen einen Bauantrag stellen musst, verwende auch gerne unseren planstuuvCHECK.

2. Was kostet eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen hängen die Kosten für den Bauantrag einer Terrassenüberdachung zum einen davon ab, wie viele Stellen beteiligt sind bzw. wie komplex die örtlichen Bauvorschriften sind, und zum anderen von der Größe und den Herstellungskosten der Überdachung. Die Gebührenordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen gibt dabei vor, welche Kosten anrechenbar sind und setzt die Höhe der Gebühr beim Bauamt fest. Als Mindestbetrag musst du in NRW mit etwa 100 Euro bis 300 Euro rechnen.
Zudem fallen Kosten für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen und die bauordnungsrechtliche Prüfung sowie die Haftung eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers an. Zusätzlich können Kosten für individuelle Standsicherheitsnachweise oder den staatlich anerkannten Sachverständigen anfallen.
Die Erfahrungen zeigen, dass sich die Gesamtkosten für die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen in der Regel auf ca. 800 Euro bis 1.500 Euro belaufen.
3. Welche Unterlagen benötige ich für die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen?
Für eine Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen sind verschiedene Unterlagen selbst zu erstellen oder von Dritten erstellen zu lassen. Diese sind in der Regel in dreifacher Ausfertigung beim zuständigen Bauamt vorzulegen. Einige Bauämter bieten jedoch bereits digitale Verfahren an, mit denen der Papieraufwand deutlich reduziert werden kann. Mit der flächendeckenden Einführung eines vollständig digitalen Bauantrags ist jedoch erst in den nächsten Jahren zu rechnen.
Grundsätzlich sind für die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen folgende Unterlagen erforderlich:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- ein Lageplan des Grundstücks vom Katasteramt (nicht älter als 6 Monate)
- ein Plan mit der Lage der Terrassenüberdachung sowie sämtlichen bebauten Flächen und Grenzabständen im Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen und Baubeschreibungen der geplanten Überdachung (befinden sich meist im Lieferumfang des Herstellers)
- Berechnung des umbauten Raumes
- ggf. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (Verhältniszahl der versiegelten Fläche)
- ggf. Nachweis der Einhaltung aller Bestimmungen des B-Plans
- ggf. statische Berechnung der Terrassenüberdachung
Wichtig:
Wer im Bundesland Nordrhein-Westfalen einen Bauantrag für eine Terrassenüberdachung stellen will, muss die erforderlichen Unterlagen in der Regel von einem Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung erstellen lassen. Das sind Architekten, Bauingenieure oder andere fachkundige Personen mit entsprechender Ausbildung und Versicherung. Damit soll sichergestellt werden, dass zum einen die Planung vorab geprüft wurde und zum anderen die Haftung geklärt ist. Darüber hinaus kann der Bauvorlageberechtigte für Terrassendächer in Nordrhein-Westfalen ein beschleunigtes Antragsverfahren wählen, bei dem einige Aspekte der Landesbauordnung (LBO) vorab geprüft werden, die dann nicht mehr von der Bauaufsicht geprüft werden. Ein weiterer Vorteil für den Bauherrn ist, dass die Bauvorlagen in der Regel gut ausgearbeitet und vollständig sind, so dass Planungsfehler vermieden werden und die Wahrscheinlichkeit von Nachforderungen, die das Antragsverfahren in die Länge ziehen können, minimiert wird.
In Nordrhein-Westfalen kann es darüber hinaus noch erforderlich sein, neben dem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser einen staatlich anerkannten Sachverständigen zu beauftragen. Dieser hat neben der Prüfung von z.B. Standsicherheits- und Wärmeschutznachweisen auch die Aufgabe, die Baustelle stichprobenartig zu kontrollieren.
4. Wie lange dauert es, bis eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen erteilt wird?
Nach Eingang des Bauantrags beträgt die Bearbeitungszeit beim Bauamt in Nordrhein-Westfalen in der Regel ein bis drei Monate. Die Bearbeitungszeit kann auch länger als drei Monate dauern, wenn z.B. Anforderungen aus Nebenrechten bestehen oder das Bauplanungsrecht oder die Terrassenüberdachung besonders umfangreich sind. Die Bearbeitungszeit hängt auch davon ab, ob gleichzeitig Abweichungen oder Befreiungen beantragt werden. Über diese Anträge entscheidet im Einzelfall eine Baukommission, die nur alle paar Wochen tagt.

4.1 Welche Genehmigungsverfahren stehen zur Auswahl?
Die Wahl des Genehmigungsverfahrens richtet sich nach dem Bauvorhaben, dem Bauort und dem jeweiligen Planungsrecht. Je nach gewähltem Verfahren ergeben sich unterschiedliche Gebühren, Bearbeitungszeiten, Rechtssicherheiten und die Anzahl der beteiligten Fachdienststellen. Für isolierte Abweichungs- oder Befreiungsanträge gibt es im Gegensatz zum Bauantrag keine Fristen, die vom Bauamt eingehalten werden müssen. Liegt beispielsweise ein Bebauungsplan vor, kann bei Einhaltung aller Vorschriften die Genehmigungsfreistellung gewählt werden, bei der sich die Entscheidungsfrist auf einen Monat verkürzt. Dies ist jedoch keine vollständig rechtssichere Baugenehmigung. Als Standard wird meist das vereinfachte Genehmigungsverfahren gewählt, da die Anzahl der beteiligten Fachdienststellen im Vergleich zum vollständigen Genehmigungsverfahren deutlich geringer ist und die Entscheidungsfrist statt 6 Monaten nur ca. 4,5 Monate beträgt. Um die Genehmigungsfreistellung oder das vereinfachte Genehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen durchführen zu können, ist jedoch in der Regel ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich.
Natürlich können wir von planstuuv die Bearbeitungszeit deines Bauamtes in Nordrhein-Westfalen für die Erteilung der Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung nicht direkt beeinflussen. Wir können dich aber bei der Wahl des richtigen Genehmigungsverfahrens beraten und dafür sorgen, dass dein Bauantrag in kürzester Zeit vollständig beim Bauamt eingeht.
Dabei gehen wir in fünf Schritten vor:

- Du schickst uns eine unverbindliche Anfrage. Dafür kannst Du entweder das Anfrageformular oder den planstuuvCHECK verwenden.

- Wir antworten Dir innerhalb von 24 Stunden mit unserem Angebot und schicken Dir zusätzlich eine Übersicht der benötigten Unterlagen.

- Wenn Du einverstanden bist, erteilst Du uns per E-Mail Deinen Auftrag und fügst alle Unterlagen bei.

- Nachdem wir die vollständigen Unterlagen erhalten haben, erstellen wir in der Regel innerhalb von fünf Werktagen den Bauantrag und schicken ihn Dir per E-Mail zur Prüfung zu.

- Wenn alles in Ordnung ist, bekommst Du alle von uns unterschriebenen Formulare in dreifacher Ausfertigung per Post zugeschickt, damit Du sie unterschreiben und den Bauantrag beim Bauamt einreichen kannst oder wir reichen den Antrag direkt über ein Online-Portal beim Bauamt ein.
Unser Tipp: Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du einen Antrag stellen musst, prüfen wir die Genehmigungspflicht auf Anfrage innerhalb von 3 Arbeitstagen. Informiere dich dafür einfach über unseren Bauantragsservice.
5. Was passiert, wenn ich in Nordrhein-Westfalen ohne Genehmigung eine Terrassenüberdachung baue?
Die Errichtung einer Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen ohne die erforderliche Baugenehmigung, Befreiung oder Abweichung stellt einen “Schwarzbau” dar und ist eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Aber das ist noch nicht alles. Zusätzlich kann die Baubehörde die Nutzung der Terrassenüberdachung untersagen und als härteste Konsequenz den Abriss verlangen. Es besteht auch kein automatischer Bestandsschutz, so dass der Rückbau eines Schwarzbaues auch noch nach einigen Jahren angeordnet werden kann.
Wenn du deine Terrassenüberdachung bereits gebaut hast und eine nachträgliche Genehmigung beantragen möchtest, informiere dich über unseren Bauantragsservice.

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