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Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg

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Alles Wissenswerte über Terrassenüberdachungen im Bundesland Baden-Württemberg


1. Brauche ich für eine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung?

Wenn du dein Haus und deine Terrasse mit einer Überdachung erweitern möchtest, brauchst du in Baden-Württemberg wahrscheinlich keinen Bauantrag zu stellen, wenn die Grundfläche der Terrassenüberdachung weniger als 30 m² beträgt. Die Tiefe der Überdachung spielt keine Rolle. Diese Grenze für genehmigungsfreie Überdachungen gilt allerdings nur für den sogenannten „Innenbereich“ und nicht für den „Außenbereich“. Das heißt, wer nicht in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil wohnt, muss unabhängig von der Grundfläche der geplanten Überdachung einen Bauantrag stellen. Der Außenbereich ist besonders geschützt, um eine Zersiedelung zu verhindern. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du im Innen- oder Außenbereich wohnst, kannst du dich beim zuständigen Bauamt erkundigen und die für dich geltende Satzung einsehen.

Unabhängig von der Bauantragspflicht für dein Bauvorhaben gibt es jedoch eine Reihe von Regelungen, die du zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten und zur Vermeidung eines Rückbaus auch bei genehmigungsfreien Terrassendächern beachten solltest. Damit du zügig mit der Planung deiner Terrassenüberdachung beginnen kannst, informieren wir dich im Folgenden über diese Vorschriften.

Noch ein Hinweis:
Bei einer geplanten Terrassenüberdachung mit allseitig verschließbaren Seitenteilen handelt es sich nach Auffassung der Bauämter häufig nicht mehr um eine Terrassenüberdachung, sondern um einen Kaltwintergarten bzw. unbeheizten Wintergarten. Dieser stellt dann einen Aufenthaltsraum dar und wird entsprechend anders beurteilt. Dabei ist es meist unerheblich, ob es sich um isolierte Schiebeanlagen oder einfach verglaste Elemente ohne Dichtung handelt. Der gravierendste Unterschied besteht darin, dass für einen Kaltwintergarten unabhängig von seiner Größe ein Bauantrag gestellt werden muss. Wenn jedoch eine Seite der Überdachung vollständig offen bleibt, handelt es sich definitiv um eine Terrassenüberdachung und nicht um einen Wintergarten. Informiere dich aber vorsichtshalber auch in unserem Artikel über Wintergärten in Baden-Württemberg oder nutze unseren planstuuvCHECK für eine erste unverbindliche und kostenlose Antwort zur Genehmigungspflicht.

Generell gilt in Baden-Württemberg, dass jede Terrassenüberdachung zur Hauptanlage (Gebäude) im Sinne des Bauordnungsrechts gehört. Das heißt, auch wenn, wie bereits erwähnt, für bestimmte Überdachungen kein Bauantrag gestellt werden muss, sind bestimmte baurechtliche Vorschriften zu beachten. Die Bauverantwortlichen handeln in diesem Fall eigenverantwortlich.

Es ist daher ratsam, sich vor der Planung bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes über die spezifischen Vorschriften in der jeweiligen Gemeinde zu informieren. Die Bebauungspläne sind regional unterschiedlich und enthalten verschiedene Vorgaben, die das Erscheinungsbild der Ortschaften beeinflussen.

Häufiger Irrtum:
Ob die Terrassenüberdachung an der Außenwand des Wohnhauses befestigt ist oder auf Stützen direkt vor der Außenwand ohne direkte Verbindung zum Gebäude steht, ist für die Beurteilung der Baugenehmigungspflicht unerheblich. In beiden Fällen ist die Terrasse überdacht und die Terrassenüberdachung Teil der Hauptanlage. Ein überdachter Freisitz, der nicht zur Hauptanlage des Gebäudes gehört, sondern eine Nebenanlage darstellt, liegt nur dann vor, wenn die Terrasse nicht mit dem Wohnhaus verbunden ist.

Desweiteren gilt für die Montage an einem Dachüberstand, dass bei der Berechnung der Grundfläche bzw. der Tiefe der Überdachung die Fläche bzw. die Tiefe des Dachüberstandes zu berücksichtigen ist. Grund hierfür ist, dass der Dachüberstand neben seiner ursprünglichen konstruktiven Funktion (Ableitung des anfallenden Regenwassers) nun auch die Funktion einer Terrassenüberdachung übernimmt.

1.1 Nach welchen Kriterien wird der Bauantrag beurteilt?

Nur weil dein Vorhaben eventuell verfahrensfrei ist, heißt das nicht, dass es auch rechtsfrei ist.

Grundsätzlich wird dein Terrassendach von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Bundeslandes entweder nach § 35 BauGB (im Außenbereich), nach § 34 BauGB (im Innenbereich) oder auf der Grundlage eines gültigen Bebauungsplans beurteilt. Der bedeutendste Unterschied besteht darin, dass sich die Terrassenüberdachung bei § 34 und § 35 BauGB baulich in seine nähere Bebauung einfügen oder als privilegiertes Bauvorhaben einzustufen sein muss und somit dein Vorhaben individuell beurteilt wird. Falls für das Gebiet ein gültiger Bebauungsplan besteht, regelt dieser das Aussehen durch verschiedene Festsetzungen. Die wichtigsten sind die Baugrenze, die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ).

1.2 Was wird durch Bebauungspläne geregelt?

Die Baugrenze gibt den Bereich an, auf dem dein Grundstück mit dem Wohnhaus, inkl. Terrasse bzw. Terrassenüberdachung, bebaut werden darf. Eine Überschreitung der Baugrenze durch die Überdachung muss in Baden-Württemberg durch einen begründeten Befreiungsantrag beim Bauamt zusätzlich genehmigt werden. Die Grundflächenzahl (GRZ) regelt die maximal zu versiegelnde Fläche deines Grundstücks und die Geschossflächenzahl (GFZ) die maximale Größe der Wohnflächen. Dabei richtet sich die Berechnung der GRZ und GFZ nach der jeweils geltenden Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) – diese wird im B-Plan mit angegeben. Beide Werte werden jeweils in Prozent im Verhältnis zum Baugrundstück angegeben. Solltest du die GRZ bzw. GFZ überschreiten, musst du wie bei der Baugrenze einen begründeten Befreiungsantrag zusätzlich zum Bauantrag einreichen. Da die BauNVO mehrfach geändert wurde, gelten derzeit unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, die einen entscheidenden Einfluss auf die Anrechenbarkeit der Terrassenfläche haben. Im Einzelfall kann sogar auf die Anrechnung der Terrassendachfläche verzichtet werden.

1.3 Müssen weitere Genehmigungen beantragt werden?

Es ist zu beachten, dass neben der Baugenehmigung ggf. gesonderte Genehmigungen für Baunebenrechte erforderlich sind. Diese sind unabhängig von der Erteilung der Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg und müssen unter Umständen von der Bauherrschaft selbst von der zuständigen Behörde eingeholt werden. Versäumt man dies, haftet man dafür selbst. Dies gilt auch für verfahrensfreie Anlagen. Zu den Baunebenrechten gehören unter anderem:

  • Genehmigungen im Denkmalschutz
  • wasserrechtliche Genehmigungen bzw. Entwässerungsgenehmigungen
  • Genehmigungen im Naturschutz
  • Erhaltungssatzungen oder Veränderungssperren

An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Terrassenüberdachung, die vollständig geschlossen werden kann, in der Regel als Kaltwintergarten bzw. als unbeheizter Wintergarten definiert wird und immer genehmigungspflichtig ist. Siehe hierzu auch unseren Artikel über Wintergärten.

1.4 Müssen die Nachbarn informiert werden?

Ergänzend zu den übergeordneten Planungsvorgaben aus dem BauGB und den B-Plänen sind die Vorgaben der Landesbauordnung deines Bundeslandes zu beachten. Insbesondere der § 6 der Landesbauordnung, in dem die Abstandsflächen geregelt sind.

Zum Schutz der Nachbarn müssen Gebäude einen Mindestabstand von 2,50 Metern zu den realen Grenzen des Nachbargrundstücks einhalten. Sollte die Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg diesen Abstand zum Nachbargrundstück nicht einhalten, müssen die Nachbarn in der Regel dem Bauvorhaben schriftlich zustimmen und es muss zusätzlich ein ausreichend begründeter Abweichungsantrag gestellt werden. Handelt es sich bei den Grundstücksgrenzen nicht um reale, sondern nur um ideelle Grenzen, kann aus bauaufsichtlicher Sicht auf die Zustimmung der Nachbarn verzichtet werden, da die Grenze nur zivilrechtliche Bedeutung hat.

Noch ein Hinweis zu Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
In diesem Fall muss der Bauherr alle Vorschriften gemäß der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einhalten.
Dabei ist insbesondere auch die beschriebene Grundflächenzahl (GRZ) und damit verbundene Anlagen zu prüfen, da diese in der Regel für das gesamte Grundstück gilt und somit alle Miteigentümer gemeinsam für die Einhaltung verantwortlich sind.

Wir empfehlen deshalb, sich im Vorfeld bei dem zuständigen Bauamt der Gemeinde über die geltenden Vorschriften und den genehmigungsfreien Anlagen zu informieren. Neben Nachbarzustimmungen können weitere Nachweise, wie z.B. ein individueller Standsicherheitsnachweis durch eine berechtigte Person, gefordert werden. Am besten ist es, diese Anforderungen und Unterlagen bereits im Vorfeld mit dem Hersteller der Terrassenüberdachung zu besprechen und zu beschaffen. Das erspart dir viel Zeit, Mühe und wahrscheinlich auch Ärger bei der Beantragung der Baugenehmigung für deine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg.

Gerne übernehmen wir für dich eine baurechtliche Vorprüfung, in der wir prüfen, welche Anträge du stellen musst und wie die Chancen auf eine Genehmigung stehen. Sende uns dazu einfach eine unverbindliche Anfrage. Für einen ersten Überblick, ob du für deine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg einen Bauantrag stellen musst, verwende auch gerne unseren planstuuvCHECK.

2. Was kostet eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg?

Wie hoch die Kosten für den Bauantrag einer Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg sind, hängt sowohl von der Anzahl der beteiligten Fachämter bzw. der Komplexität des anzuwendenden Bauplanungsrechts als auch von der Größe, der Tiefe und den Herstellungskosten der Terrassenüberdachung ab. Die Gebührenordnung des Bundeslandes bestimmt dabei die anrechenbaren Kosten deines Bauvorhabens und setzt die Höhe der Gebühr bei der Baubehörde fest. Als Mindestgebühr ist im Bundesland Baden-Württemberg mit einem Betrag von ca. 100 Euro bis 300 Euro zu rechnen.

Hinzu kommen die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen und die baurechtliche Prüfung sowie die Haftung eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers. Eventuell fallen weitere Kosten für individuelle Standsicherheitsnachweise an.

Nach unseren Erfahrungen belaufen sich die Gesamtkosten für die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg meist auf ca. 800 Euro bis 1.500 Euro.

3. Welche Unterlagen benötige ich für die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg?

Für den Bauantrag einer Terrassenüberdachung müssen in Baden-Württemberg einige Unterlagen zusammengestellt oder in Auftrag gegeben und meist in dreifacher Ausfertigung beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Einige Bauämter bieten bereits digitale Verfahren an, mit denen viel Papier eingespart werden kann. Der vollständig digitale Bauantrag wird aber wahrscheinlich erst in den nächsten Jahren flächendeckend eingeführt.

Wichtig:
Um in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung zu erhalten, wird in den meisten Fällen ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser benötigt. Dieser ist entsprechend ausgebildet und erstellt für dich alle erforderlichen Unterlagen, prüft das Baurecht, unterzeichnet alle Seiten und reicht anschließend den Antrag ein. Entwurfsverfasser können Architekten, Bauingenieure oder andere fachkundige Personen mit entsprechender Ausbildung und Versicherung sein. Falls das Terrassendach verfahrensfrei ist, allerdings begründete Ausnahme- oder Befreiungsanträge erforderlich sind, kann beim zuständigen Bauamt erfragt werden, ob hierfür ein Bauvorlageberechtigter erforderlich ist. Oft kann der Bauvorlageberechtigte bei der Erstellung des Bauantrags im Gegensatz zum Bauherrn ein beschleunigtes Antragsverfahren wählen, bei dem bestimmte Punkte der Bauordnung des Bundeslandes vorab geprüft werden. Die Baubehörde muss sich dann mit diesen Punkten nicht mehr auseinandersetzen und kann einige Arbeitsschritte sparen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Bauvorlagen gut und vollständig vorbereitet sind, so dass Fehlplanungen vorgebeugt werden kann und Nachforderungen des Bauamtes, die das Antragsverfahren sehr in die Länge ziehen können, auf ein Minimum reduziert werden können.

4. Wie lange dauert es, bis eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg erteilt wird?

Die Bearbeitungszeit beim Bauamt beträgt in Baden-Württemberg in der Regel ein bis drei Monate. Sie kann aber auch länger als drei Monate betragen, wenn z.B. Anforderungen aus Nebenrechten bestehen oder das Bauplanungsrecht oder der Anbau an das Gebäude besonders komplex sind. Die Bearbeitungszeit hängt auch davon ab, ob zusätzlich Abweichungs- oder Befreiungsanträge gestellt werden. Über diese Anträge entscheidet im Einzelfall eine Baukommission, die nur alle paar Wochen tagt. Wenn das Terrassendach verfahrensfrei ist und kein Bauantrag gestellt werden muss, aber andere Vorschriften nicht eingehalten werden können und deshalb ein Abweichungs- oder Befreiungsantrag gestellt werden muss, beträgt die Bearbeitungszeit ebenfalls zwischen einem und drei Monaten.

Allerdings gibt es auch für das Bauamt bestimmte Fristen, innerhalb derer über einen Bauantrag entschieden werden muss. Versäumt die Baubehörde diese Frist, tritt die Genehmigungsfiktion ein und der Bauantrag gilt als genehmigt. Diese hängen vom gewählten Genehmigungsverfahren ab und beginnen mit dem Zeitpunkt, an dem die Unterlagen vollständig beim Bauamt vorliegt. Dieser Zeitpunkt ist nicht mit dem Abgabetermin gleichzusetzen, da weitere Unterlagen nachgefordert werden können, wenn diese aus Sicht der Bauaufsicht zur Beurteilung notwendig sind. Das Bauamt hat somit einen gewissen Spielraum, die Fristen zu verlängern.

4.1 Welche Genehmigungsverfahren stehen zur Auswahl?

Welches Genehmigungsverfahren gewählt wird, hängt vom Bauvorhaben, dem Bauort und dem jeweiligen Planungsrecht ab. Je nach gewähltem Verfahren ergeben sich unterschiedliche Gebühren, Bearbeitungszeiten, Rechtssicherheiten und die Anzahl der beteiligten Fachämter in deinem Bundesland. Für isolierte Abweichungs- oder Befreiungsanträge gibt es im Gegensatz zum Bauantrag keine Fristen, die vom Bauamt eingehalten werden müssen. Wenn beispielsweise ein Bebauungsplan vorliegt und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Kenntnisgabeverfahren mit einer verkürzten Entscheidungsfrist von 2-4 Wochen gewählt werden. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine rechtssichere Baugenehmigung. Standardmäßig wird das vereinfachte Genehmigungsverfahren gewählt, da die Anzahl der beteiligten Fachstellen im Vergleich zum vollständigen Genehmigungsverfahren deutlich geringer ist und die Entscheidungsfrist nur etwa 3 Monate anstelle von 4 Monaten beträgt.

Zur Durchführung des Kenntnisgabeverfahrens oder des vereinfachten Genehmigungsverfahrens ist in Baden-Württemberg jedoch in der Regel ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich.

Natürlich können wir von planstuuv die Bearbeitungszeit deines Bauamtes in Baden-Württemberg für die Erteilung der Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung nicht direkt beeinflussen. Wir können dich aber bei der Wahl des richtigen Genehmigungsverfahrens beraten und dafür sorgen, dass dein Bauantrag in kürzester Zeit vollständig beim Bauamt eingeht.

Dabei gehen wir in fünf Schritten vor:

  1. Du schickst uns eine unverbindliche Anfrage. Dafür kannst Du entweder das Anfrageformular oder den planstuuvCHECK verwenden.
  1. Wir antworten Dir innerhalb von 24 Stunden mit unserem Angebot und schicken Dir zusätzlich eine Übersicht der benötigten Unterlagen.
  1. Wenn Du einverstanden bist, erteilst Du uns per E-Mail Deinen Auftrag und fügst alle Unterlagen bei.
  1. Nachdem wir die vollständigen Unterlagen erhalten haben, erstellen wir in der Regel innerhalb von fünf Werktagen den Bauantrag und schicken ihn Dir per E-Mail zur Prüfung zu.
  1. Wenn alles in Ordnung ist, bekommst Du alle von uns unterschriebenen Formulare in dreifacher Ausfertigung per Post zugeschickt, damit Du sie unterschreiben und den Bauantrag beim Bauamt einreichen kannst oder wir reichen den Antrag direkt über ein Online-Portal beim Bauamt ein.

Unser Tipp: Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du einen Antrag stellen musst, prüfen wir die Genehmigungspflicht auf Anfrage innerhalb von 3 Arbeitstagen. Informiere dich dafür einfach über unseren Bauantragsservice.

Was passiert, wenn ich in Baden-Württemberg ohne Genehmigung eine Terrassenüberdachung baue?

Wird in Baden-Württemberg eine Terrassenüberdachung ohne entsprechende Baugenehmigung oder Ausnahme/Befreiung errichtet, so gilt dies als “Schwarzbau” und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Dieser Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem behält sich die Baubehörde vor, die Nutzung der Terrassenüberdachung zu untersagen und in letzter Konsequenz den Rückbau zu verlangen. Auch nach einigen Jahren besteht kein automatischer Bestandsschutz, so dass der Abriss eines rechtswidrigen Bauwerks immer noch angeordnet werden kann.

Wenn du deine Terrassenüberdachung bereits gebaut hast und eine nachträgliche Genehmigung beantragen möchtest, informiere dich über unseren Bauantragsservice.

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