- 1. Brauche ich in Schleswig-Holstein eine Baugenehmigung für einen Wintergarten?
- 2. Was kostet eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Schleswig-Holstein?
- 3. Welche Unterlagen benötige ich für die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Wintergarten in Schleswig-Holstein?
- 4. Wie lange dauert es, bis eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Schleswig Holstein erteilt wird?
- 5. Was passiert, wenn ich in Schleswig-Holstein ohne Genehmigung einen Wintergarten baue?
1. Brauche ich in Schleswig-Holstein eine Baugenehmigung für einen Wintergarten?
Wenn du dein Haus um einen Wintergarten erweitern möchtest, brauchst du im Bundesland Schleswig-Holstein unabhängig von der Grundfläche zwingend eine Baugenehmigung. Wir informieren dich daher im folgenden Beitrag über die notwendigen Schritte zur Erlangung der Baugenehmigung in Schleswig-Holstein, damit du zügig mit der Planung deines Wintergartens beginnen kannst.
Noch ein Hinweis:
Solltest du nicht vorhaben, den Wintergarten zu beheizen, handelt es sich um einen Kaltwintergarten, der aber baurechtlich als Wintergarten behandelt wird. Je nach Ausführung gelten jedoch veränderte Berechnungen, z.B. bei der Wohnfläche. Wenn du den Anbau einer Terrassenüberdachung planst, solltest du wissen, dass Überdachungen bis zu einer bestimmten Grundfläche meist genehmigungsfrei sind. Informiere dich dazu einfach in unserem Artikel über Terrassenüberdachungen. Wird jedoch der Anbau einer Terrassenüberdachung mit allseitig schließbaren Seitenteilen geplant, wird diese als Kaltwintergarten eingestuft. Nutze gerne unseren planstuuvCHECK für eine erste unverbindliche und kostenlose Antwort zur Genehmigungspflicht.
Generell ist in Schleswig-Holstein jeder Wintergarten gemäß der Bauordnung ein Gebäude, weshalb bei der Planung bestimmte baurechtliche Vorschriften zu berücksichtigen sind.
Unsere Empfehlung lautet, im Vorfeld bei der zuständigen Baubehörde nachzufragen, welche spezifischen Vorschriften und Bebauungspläne für deine Gemeinde gelten. Denn neben den allgemeinen Bestimmungen der Landesbauordnung können zusätzliche Vorgaben der Gemeinde die Planung deines Wintergartens stark beeinflussen.
1.1 Nach welchen Kriterien wird der Bauantrag beurteilt?
Existiert für das Gebiet ein rechtskräftiger Bebauungsplan, sind in diesem die örtlichen Bauvorschriften festgelegt. Neben allgemeinen gestalterischen Festsetzungen wie Dachneigung, Dachmaterial oder Farbe der Außenwände sind dies vor allem Baugrenzen, Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ). Die Gemeinde und die Bauaufsichtsbehörde prüfen dann anhand dieser Festsetzungen die Genehmigungsfähigkeit. Gibt es keinen B-Plan, aber liegt das Wohngebiet im sogenannten Innenbereich, wird der Wintergarten nach §34 BauGB beurteilt. Dieser regelt, dass sich Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müssen. Außerhalb dieser im Zusammenhang bebauten Ortsteile befindet man sich im Außenbereich und der Wintergarten wird nach §35 BauGB beurteilt. Dieser Paragraph soll der Zersiedelung entgegenwirken. Das bedeutet, dass nur privilegierte Bauvorhaben zulässig sind.


1.2 Was wird durch Bebauungspläne geregelt?
Durch die Grundflächenzahl (GRZ) wird bestimmt, wie viel Prozent der anrechenbaren Grundstücksfläche überbaut bzw. versiegelt werden darf. Wenn der B-Plan z.B. einen Wert von 0,25 festlegt, dürfen in der Regel 25 % der Grundstücksfläche mit dem Wohnhaus inkl. Wintergarten bebaut werden.
Mit jedem B-Plan wird auch die gültige Baunutzungsverordnung (BauNVO) angegeben. Diese Verordnung regelt die genaue Berechnung der GRZ. Seit 1962 wurde sie mehrfach geändert, ist aber immer noch gültig. Sollte dein B-Plan nach 1990 aufgestellt worden sein, musst du zusätzlich beachten, dass es auch einen Oberwert für die maximal versiegelbare Fläche gibt. Hierzu zählen dann auch alle anderen Flächen wie z.B. Stellplätze, Zufahrten, Schuppen, aber auch alle gepflasterten Wege. Als Höchstwert gilt in der Regel das 1,5-fache der festgesetzten GRZ – in diesem Fall also: 0,25 * 1,5 = 0,375.
Analog zur GRZ wird die Geschossflächenzahl (GFZ) im B-Plan in Verbindung mit der BauNVO festgesetzt und gibt im Gegensatz zur GRZ die maximale Wohnnutzfläche an (ebenfalls in Prozent). Überschreitet ein Wintergarten in Schleswig-Holstein einen dieser Werte, muss zusätzlich ein Antrag auf Befreiung von der Überschreitung gestellt und gut begründet werden.
Mit der Baugrenze wird neben der GRZ und GFZ ein Baufenster festgelegt, in dem das Wohnhaus nur errichtet werden darf. Grundsätzlich gehört der Wintergarten baurechtlich zur Hauptnutzung und muss deshalb ebenfalls innerhalb der Baugrenzen liegen. Mit einem begründeten Antrag auf Befreiung kann jedoch eine Überschreitung der Baugrenze zugelassen werden.
1.3 Müssen weitere Genehmigungen beantragt werden?
Es existieren zudem sogenannte Baunebenrechte in deinem Bundesland, für die separat, unabhängig von der Erteilung der Baugenehmigung für den Wintergarten in Schleswig-Holstein durch die Bauaufsichtsbehörde, Genehmigungen bei den entsprechenden Ämtern erforderlich sein können. Sofern diese nicht im Bauantrag enthalten sind, musst du dich selbst darum kümmern. Zu den Baunebenrechten gehören unter anderem:
- Genehmigungen im Denkmalschutz
- wasserrechtliche Genehmigungen bzw. Entwässerungsgenehmigungen
- Genehmigungen im Naturschutz
- Erhaltungssatzungen oder Veränderungssperren
An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass nach der Bauordnung auch der Anbau eines Kaltwintergartens anstelle eines beheizten Wintergartens nicht genehmigungsfrei ist, da es sich um einen Aufenthaltsraum im Sinne der Landesbauordnung handelt.
1.4 Müssen die Nachbarn informiert werden?
Eine wichtige Vorschrift der Bauordnung im Bundesland Schleswig-Holstein ist der § 6 zu den Abstandsflächen. Diese sind unbedingt zu beachten, da sie auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben berücksichtigt werden müssen. In dieser Vorschrift ist geregelt, dass der Mindestabstand von Gebäuden zur Grundstücksgrenze in Schleswig-Holstein 3,00 m betragen muss.
Wenn du mit deinem Wintergarten diesen Mindestabstand unterschreitest, muss dein Nachbar dem Bauvorhaben schriftlich zustimmen. Du musst dann eine unterschriebene Einverständniserklärung mit einem begründeten Antrag auf Abweichung deinem Bauantrag beifügen.
Wenn dein Grundstück nicht real, sondern nur ideell geteilt ist, musst du in der Regel keine Nachbarzustimmung beilegen, da die ideelle Grundstücksgrenze nur zivilrechtliche Bedeutung hat. Bei einer realen Teilung bist du alleiniger Eigentümer des Grundstücks – bei einer ideellen Teilung bist du üblicherweise Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Du musst dann bei der Planung deines Wintergartens neben der LBO auch alle Regelungen der WEG beachten und einhalten. Diese zivilrechtlichen Aspekte werden im Rahmen des Bauantrags nicht geprüft.
Außerdem werden bei einer Unterschreitung der Mindestabstände von weniger als 2,50 m normalerweise Anforderungen an den Brandschutz gestellt. Die Seiten, die weniger als 2,50 m von der Grenze entfernt sind, müssen mit einer Brandwand oder einer Brandschutzverglasung versehen werden.
Noch ein Hinweis zu Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist auch die genannte GRZ zu prüfen, da diese in der Regel für das gesamte Grundstück gilt und somit alle Miteigentümer gemeinsam für die Einhaltung verantwortlich sind.
Wir empfehlen deshalb, sich vorab beim zuständigen Bauamt des Wohnortes über die geltenden Vorschriften und den genehmigungsfreien Anlagen zu informieren. In Schleswig-Holstein wird üblicherweise bei Einreichung des Bauantrags eine Erklärung zur Standsicherheit von einem Statiker verlangt, der in einer eigens in Schleswig-Holstein eingeführten Liste prüfbefreiter Ingenieure eingetragen ist. Ohne diese fachliche Unterschrift würde der Standsicherheitsnachweis von Prüfingenieuren des Bauamtes geprüft werden, was das Baugenehmigungsverfahren erheblich verlängern und zusätzliche Kosten verursachen würde. Am besten ist es, diese Anforderungen und Unterlagen bereits im Vorfeld mit dem Hersteller des Wintergartens zu besprechen und zu beschaffen. Das erspart dir viel Zeit, Mühe und wahrscheinlich auch Ärger bei der Beantragung der Baugenehmigung für deinen Wintergarten in Schleswig-Holstein.
Gerne übernehmen wir für dich eine baurechtliche Vorprüfung, in der wir prüfen, welche Anträge du stellen musst und wie die Chancen auf eine Genehmigung stehen. Sende uns dazu einfach eine unverbindliche Anfrage. Für einen ersten Überblick, ob du für deinen Wintergarten in Schleswig-Holstein einen Bauantrag stellen musst, verwende auch gerne unseren planstuuvCHECK.

2. Was kostet eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Schleswig-Holstein?
Die Baugebühren für einen Wintergarten im Bundesland Schleswig-Holstein sind sowohl von der Anzahl der beteiligten Fachämter bzw. der Komplexität des anzuwendenden Bauplanungsrechts als auch von der Größe und den Herstellungskosten des Wintergartens abhängig. Die Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein regelt dabei die anrechenbaren Kosten und legt die Höhe der Gebühr beim Bauamt fest. Als Mindestbetrag muss man in Schleswig-Holstein mit etwa 100 Euro bis 300 Euro rechnen.
Zu berücksichtigen sind auch die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen für den Antrag und die baurechtliche Prüfung sowie die Haftung eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers. Weitere Kosten fallen ggf. für die Erstellung von individuellen Standsicherheitsnachweisen an.
Erfahrungsgemäß liegen die Gesamtkosten für die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Wintergarten in Schleswig-Holstein in der Regel bei ca. 1.000 Euro bis 2.000 Euro.
3. Welche Unterlagen benötige ich für die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Wintergarten in Schleswig-Holstein?
Wer in Schleswig-Holstein eine Baugenehmigung für einen Wintergarten erhalten möchte, muss verschiedene Unterlagen selbst erstellen oder ausarbeiten lassen. Diese Unterlagen sind üblicherweise in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Einige Ämter bieten jedoch bereits digitale Verfahren an, mit denen der Papieraufwand deutlich minimiert werden kann. Die Einführung eines vollständig digitalen Bauantrags ist jedoch erst in den nächsten Jahren zu erwarten.
Die folgenden Unterlagen sind in Schleswig-Holstein in der Regel für die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Wintergarten erforderlich:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- die Erklärung des Aufstellers der bautechnischen Nachweise für die Standsicherheit und den Wärmeschutz
- ein Lageplan des Grundstücks vom Katasteramt (nicht älter als 6 Monate)
- ein Plan mit der Lage des Wintergartens sowie sämtlichen bebauten Flächen und Grenzabständen im Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen und Baubeschreibungen des geplanten Wintergartens (befinden sich meist im Lieferumfang des Herstellers)
- Berechnung des umbauten Raumes
- ggf. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (Verhältniszahl der versiegelten Fläche)
- ggf. Nachweis der Einhaltung aller Bestimmungen des B-Plans
- ggf. Nachweis des Brandschutzes
Wichtig:
Wer im Bundesland Schleswig-Holstein einen Bauantrag für einen Wintergarten stellen will, muss die erforderlichen Unterlagen in der Regel von einem Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung erstellen lassen. Das sind Architekten, Bauingenieure oder andere fachkundige Personen mit entsprechender Ausbildung und Versicherung. Damit soll sichergestellt werden, dass zum einen die Planung vorab geprüft wurde und zum anderen die Haftung geklärt ist. Darüber hinaus kann der Bauvorlageberechtigte für Wintergärten in Schleswig-Holstein ein beschleunigtes Antragsverfahren wählen, bei dem einige Aspekte der Landesbauordnung (LBO) vorab geprüft werden, die dann nicht mehr von der Bauaufsicht geprüft werden. Ein weiterer Vorteil für den Bauherrn ist, dass die Bauvorlagen in der Regel gut ausgearbeitet und vollständig sind, so dass Planungsfehler vermieden werden und die Wahrscheinlichkeit von Nachforderungen, die das Antragsverfahren in die Länge ziehen können, minimiert wird.
4. Wie lange dauert es, bis eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Schleswig Holstein erteilt wird?
In Schleswig-Holstein beträgt die Bearbeitungszeit nach Eingang der Unterlagen beim Bauamt in der Regel ein bis drei Monate. Die Bearbeitungszeit kann aber auch länger als drei Monate dauern, wenn z.B. gleichzeitig Abweichungen oder Befreiungen beantragt werden, da über diese Anträge immer individuell von einem Bauausschuss entschieden wird, der nur alle paar Wochen zusammen kommt. Auch Anforderungen aus Nebenrechten oder umfangreiches Planungsrecht verlängern die Bearbeitungszeit. Je nach Genehmigungsverfahren gibt es jedoch Fristen, innerhalb derer die Bauaufsicht eine Entscheidung getroffen haben muss. Diese Fristen beginnen jedoch erst zu laufen, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Dieser Zeitpunkt kann nicht mit der Antragstellung gleichgesetzt werden, da die Bauaufsichtsbehörde nach der Vorprüfung weitere Unterlagen anfordern kann. Die Bauaufsichtsbehörde hat also einen gewissen Spielraum, die geltenden Fristen für sich zu verlängern.

4.1 Welche Genehmigungsverfahren stehen zur Auswahl?
Die Wahl des Genehmigungsverfahrens richtet sich nach dem Bauvorhaben, dem Bauort und dem jeweiligen Planungsrecht. Je nach Verfahren unterscheiden sich die Gebühren, die Rechtssicherheit und die Anzahl der beteiligten Fachämter.
Bei Vorliegen eines Bebauungsplanes kann z.B. bei Einhaltung aller Vorschriften die Genehmigungsfreistellung gewählt werden, bei der sich die Entscheidungsfrist auf einen Monat verkürzt. Dies ist jedoch keine vollständig rechtssichere Baugenehmigung. Daher wird in der Regel das vereinfachte Genehmigungsverfahren gewählt, da die Anzahl der beteiligten Stellen im Vergleich zum vollständigen Genehmigungsverfahren deutlich geringer ist und die Bauaufsichtsbehörde eine Entscheidungsfrist von 3 – 5 Monaten hat. Im vereinfachten Verfahren wird ein Teil der im vollständigen Verfahren zu prüfenden Punkte vorweggenommen, so dass die Bauaufsichtsbehörde weniger Punkte selbst prüfen muss. Im großen Baugenehmigungsverfahren prüft die Behörde fast alles selbst und es gibt keine Entscheidungsfrist. Um in Schleswig-Holstein die Genehmigungsfreistellung oder das vereinfachte Genehmigungsverfahren durchführen zu können, ist jedoch in der Regel ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich.
Natürlich können wir von planstuuv die Bearbeitungszeit deines Bauamtes in Schleswig-Holstein für die Erteilung der Baugenehmigung für den Wintergarten nicht direkt beeinflussen. Wir können dich aber bei der Wahl des richtigen Genehmigungsverfahrens beraten und dafür sorgen, dass dein Bauantrag in kürzester Zeit vollständig beim Bauamt eingeht.
Dabei gehen wir in fünf Schritten vor:

- Du schickst uns eine unverbindliche Anfrage. Dafür kannst Du entweder das Anfrageformular oder den planstuuvCHECK verwenden.

- Wir antworten Dir innerhalb von 24 Stunden mit unserem Angebot und schicken Dir zusätzlich eine Übersicht der benötigten Unterlagen.

- Wenn Du einverstanden bist, erteilst Du uns per E-Mail Deinen Auftrag und fügst alle Unterlagen bei.

- Nachdem wir die vollständigen Unterlagen erhalten haben, erstellen wir in der Regel innerhalb von fünf Werktagen den Bauantrag und schicken ihn Dir per E-Mail zur Prüfung zu.

- Wenn alles in Ordnung ist, bekommst Du alle von uns unterschriebenen Formulare in dreifacher Ausfertigung per Post zugeschickt, damit Du sie unterschreiben und den Bauantrag beim Bauamt einreichen kannst oder wir reichen den Antrag direkt über ein Online-Portal beim Bauamt ein.
Unser Tipp: Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du einen Antrag stellen musst, prüfen wir die Genehmigungspflicht auf Anfrage innerhalb von 3 Arbeitstagen. Informiere dich dafür einfach über unseren Bauantragsservice.
5. Was passiert, wenn ich in Schleswig-Holstein ohne Genehmigung einen Wintergarten baue?
Wird in Schleswig-Holstein ein Wintergarten ohne entsprechende Baugenehmigung oder Ausnahme/Befreiung errichtet, so gilt dies als “Schwarzbau” und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Dieser Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem behält sich die Baubehörde vor, die Nutzung des Wintergartens zu untersagen und in letzter Konsequenz den Abriss zu verlangen. Auch nach einigen Jahren besteht kein automatischer Bestandsschutz, so dass der Abriss eines rechtswidrigen Bauwerks immer noch angeordnet werden kann.
Wenn du deinen Wintergarten bereits gebaut hast und eine nachträgliche Genehmigung beantragen möchtest, informiere dich über unseren Bauantragsservice.

Hinweis:
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen wurden sorgfältig recherchiert und dienen als allgemeine Ratschläge und Orientierungshilfen. Dennoch kann keine Gewährleistung oder Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen werden. Insbesondere im Bereich der Bauordnungen und sonstiger rechtlicher Vorschriften kann es jederzeit zu Änderungen kommen, die in den hier dargestellten Inhalten nicht berücksichtigt sind. Wir empfehlen dringend, sich vor der Umsetzung von Projekten oder der Einhaltung von Vorschriften immer mit den aktuell geltenden Gesetzen, Bauordnungen oder sonstigen relevanten Regelungen vertraut zu machen oder fachkundigen Rat einzuholen. Für Schäden oder Nachteile, die durch die Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird keine Haftung übernommen.


