Gartenhäuser gelten im Bauordnungsrecht in den meisten Fällen als Nebenanlagen und benötigen auch wenn diese in Eigenleistung errichtet werden - in bestimmten Fällen eine Baugenehmigung. Dabei gelten je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben über die maximale Größe, bis zu der ohne Baugenehmigung gebaut werden darf. In der Regel wird das Gartenhaus ohne Aufenthaltsräume ab einer Größe von mehr als 30m³ genehmigungspflichtig. In einigen Bundesländern beginnt die Genehmigungspflicht jedoch bereits bei 10m³ - und auch die Höhe oder die Dachform können begrenzt sein.
Die Verwendung spielt bei Gartenhäusern ebenfalls eine wichtige Rolle. So sind Gartenhäuser, die als Werkzeugschuppen oder einfaches Lager verwendet werden, in der Regel häufiger genehmigungsfrei als Gartenhäuser, die einen Aufenthaltsraum oder Ausstattungen wie ein Kochfeld, Heizung oder Toilette beinhalten.
Aber Achtung: In den geltenden Bebauungsplänen können andere Angaben gemacht werden, die in dem Fall der Landesbauordnung übergeordnet sind. Zudem bedeutet genehmigungsfrei nicht, dass ohne Vorschriften gebaut werden kann. Es bedeutet lediglich, dass das Bauvorhaben nicht durch eine Bauaufsichtsbehörde im Vorwege geprüft wird. Auch bei genehmigungsfreien Bauvorhaben müssen die bauordnungsrechtlichen Bedingungen wie die Abstandsflächenregel, die maximal zulässige Grenzbebauung etc. eingehalten werden. Du kannst gerne eine Anfrage stellen und wir unterstützen dich bei der Prüfung.
Für Kleingartenvereine und Gartenlauben gilt das Bundeskleingartengesetz oder die individuelle Satzung der Vereine.
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