Wer darf einen Bauantrag unterschreiben?

Jeder darf den Bauantrag erstellen – allerdings kennen die meisten die einzuhaltenden und gesetzlichen Bestimmungen nicht. Die jeweiligen Landesbauordnungen regeln genau, welche Unterlagen notwendig sind und welche Bedingungen bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Unter Umständen werden dadurch wichtige Beschränkungen nicht bedacht oder nicht notwendige Unterlagen erstellt.

 

Den Bauantrag unterschreiben, darf jedoch nur ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser. Dieser ist meist ein in der Kammer eingetragener Architekt oder Bauingenieur. Für Nebenanlagen bieten manche Bundesländer jedoch eine sogenannte „Kleine Bauvorlagenberechtigung“ an, die es Handwerksmeistern des Bauhauptgewerbes erlaubt, die Anträge zu unterschreiben.

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